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am 14.12.2022 - 16:01 Uhr

Diskriminierung von Kindern und Jugendlichen aufgrund ihres Alters muss viel ernster genommen werden als bisher: Darauf hat die Unabhängige Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung, Ferda Ataman, vor dem Weltkindertag (20. September) hingewiesen.

„Nicht nur ältere Menschen erleben Altersdiskriminierung, sondern auch Kinder und Jugendliche“, sagte Ataman. Das Verbot der Altersdiskriminierung im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz gelte in jedem Alter. Das Verbot der Altersdiskriminierung im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz gelte in jedem Alter. „Wenn Kinder unter 16 Jahren aus Hotels oder Cafés ohne nachvollziehbaren Grund pauschal ausgeschlossen werden, oder wenn Familien keine Wohnung bekommen, weil Kinder angeblich zu viel Lärm machen, dann ist das Altersdiskriminierung.

Allerdings reiche der Schutz vor Diskriminierung an vielen Stellen nicht aus, weshalb die Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung nun ein Rechtsgutachten mit konkreten Vorschlägen, um Kinder und auch Eltern künftig noch besser zu unterstützen, vorgestellt hat. Das von der Antidiskriminierungsstelle des Bundes in Auftrag gegebene Gutachten „Diskriminierung von und wegen Kindern“ zeigt: Auch in der Rechtsprechung wird die Diskriminierung von Kindern und Jugendlichen als Rechtsverstoß zu zögerlich geahndet – auch, weil der Begriff „Altersdiskriminierung“ mit hohem Alter gleichgesetzt wird.

Die Autor*innen schlagen vor, das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz zu präzisieren: Der Begriff des „Alters“ sollte durch „Lebensalter“ ersetzt werden. Eine solche Klarstellung könnte dazu beitragen, dass das Bewusstsein für Diskriminierung junger Menschen geschärft wird.

Das Gutachten macht außerdem deutlich, dass in Deutschland — anders als in vielen anderen EU-Ländern – auch Eltern nicht ausreichend vor Diskriminierung geschützt sind. Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes spricht sich dafür aus, das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz um das Merkmal der „Fürsorgeverantwortung“ zu erweitern. So können Eltern besser gegen Diskriminierungen vorgehen, wenn sie beispielsweise im Arbeitsleben als Mütter oder Väter benachteiligt werden.

Weitere Informationen: https://www.antidiskriminierungsstelle.de/

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am 10.06.2022 - 09:49 Uhr

Zielsetzungen der Veranstaltung sind die Sensibilisierung für die Bedeutung kommunaler Prozesse zur Beteiligung junger Menschen, das Aufzeigen von Anforderungen und Kooperationsformen an der Schnittstelle Politik, Verwaltung und Jugendarbeit sowie die Vermittlung von Beispielen guter Praxis.

Am Vormittag werden sich zwei Hauptvorträge mit Anforderungen und Herausforderungen des Zusammenspiels von Politik, Jugendarbeit und kommunaler Beteiligung junger Menschen (Prof. Dr. Gunda Voigts, HAW Hamburg) sowie mit Gelingensbedingungen und Handlungsschritten zur gemeinsamen Gestaltung von Kommune (Steffen Adam, Beteiligungscoach und Kommunalberater) befassen.

Am Nachmittag wird das Thema im Rahmen von Workshops mit Inputs, Praxisbeispielen und Diskussion vertieft, mit Blick auf die Einbindung kommunalpolitischer Akteur*innen in Beteiligungsstrukturen und -prozesse, die Verankerung der Beteiligung junger Menschen in der Verwaltung, die Entwicklung von Strategien zur Mitbestimmung von Kindern und Jugendlichen auf kommunaler Ebene, Jugendvertretungen als eine Beteiligungsform in der Kommune sowie kommunale Jugendbeteiligung und Jugendverbände.

Im Anschluss werden die Erkenntnisse in einer Podiumsrunde diskutiert.

Zielgruppen der Veranstaltung sind Bürgermeister*innen und kommunalpolitisch Verantwortliche, Fachkräfte der kommunalen und verbandlichen Kinder- und Jugendarbeit sowie der Jugendsozialarbeit, Mitarbeiter*innen aus der Kommunalverwaltung und engagierte junge Menschen.

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Unsere nächsten Termine

14.09.2023 | 18-21 Uhr | Hauptausschuss

18.09.2023 - 22.09.2023 | Gedenkstättenfahrt nach Buchenwald

25.09.2023 | 10-13 Uhr | Landesjugendhilfeausschuss

27.09.2023 | 10-17 Uhr | Vorstandssitzung

27.09.2023 | 16 Uhr | Finanzausschuss

04.10.2023 | 10-13 Uhr | AG Förderpolitik

09-11.10.2023 | Klausur Vorstand

12.10.2023 | Demokratietag

15.11.2023 | 10-17 Uhr | Vorstandssitzung

15.11.2023 | 18-21 Uhr | Hauptausschuss

27.11.2023 | 10-13 Uhr | Landesjugendhilfeausschuss

27.11.2023 | 18-20 Uhr | AG Nachhaltigkeit

05.12.2023 | 10-13 Uhr | AG Förderpolitik

13.12.2023 | 10-17 Uhr | Vorstandssitzung

24.01.2024 | 10-17 Uhr | Vorstandssitzung

24.01.2024 | 18-21 Uhr | Hauptausschuss

06.04.2024 | 117. Vollversammlung

 

 

 

 

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am 28.03.2019 - 14:14 Uhr

„72,1% der im dorf-test befragten Jugendlichen würden gerne mit 16 Jahren wählen – wenn sie im Vorfeld besser vorbereitet wären.“

Was die Befragung dorf-test sonst noch offenbart? Das stellen wir Ihnen gerne persönlich vor.

Zu der Pressekonferenz anlässlich der

„Vorstellung der Ergebnisse unserer dorf-test-Befragung“

am Mittwoch, 04.04.2019 um 10 Uhr im großen Saal im Erdgeschoss

des Julius Lehlbach-Hauses (dgb-Haus) Kaiserstraße 26-30, 55116 Mainz

laden wir alle Journalistinnen und Journalisten herzlich ein.

Wir würden uns über Ihre Teilnahme und eine kurze Rückmeldung freuen an konrad@ljr-rlp.de.

Im Vorfeld zur Kommunalwahl am 26. Mai 2019 haben wir vom 18. Oktober bis zum 31. Dezember 2018 insgesamt 2.137 Jugendliche und 337 Politiker*innen und Kandidat*innen zur Kommunalwahl befragt.

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Der Landesjugendring vertritt die Interessen seiner Mitgliedsverbände und der Kinder und Jugendlichen in Rheinland-Pfalz gegenüber Politik und Gesellschaft.

Hierzu werden auf der jährlich stattfindenden Vollversammlung Beschlüsse gefasst. Adressat*innen sind meistens die Landtagsabgeordneten, Landesministerien, die Öffentlichkeit - oder auch wir selbst.

Zwischen den Vollversammlungen wird gemeinsam thematisch im Hauptausschuss, im Vorstand und in Arbeitsgruppen zu verschiedenen politischen Themen gearbeitet. Da alle Politikfelder immer auch Kinder und Jugendliche betreffen sind hier keine Grenzen gesetzt.

Ein Schwerpunkt der politischen Arbeit ist, die Bedingungen für die ehrenamtlich Aktiven in der Jugendverbandsarbeit kontinuierlich zu verbessern. Hierzu gilt es, neben Schule und Studium, Freiräume zu erhalten, in denen Kinder und Jugendliche sich engagieren können. Auch mangelt es häufig noch am Bewusstsein in Politik und Gesellschaft, welchen Kompetenzerwerb die außerschulische Bildungsarbeit und ehrenamtliches Engagement fördert. Und nicht zuletzt muss die Jugendverbandsarbeit natürlich auch finanziell ermöglicht werden.

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Tipps

Wer sich gut auf die Jugendsammelwoche vorbereitet, kann mit einem höheren Ergebnis rechnen. Hier einige Tipps, wie ihr euer Sammlungsergebnis steigern könnt:

  • Verteilt Plakate und Flyer an Stellen, die von vielen Menschen besucht werden, z. B. in Geschäften, Banken oder in der Kirche.
  • Plant eigene Aktionen rund um die Jugendsammelwoche, z. B. einen Stand auf dem Wochenmarkt oder eine musikalische Einlage.
  • Habt ihr eine Uniform oder andere einheitliche Kleidung eures Jugendverbandes? Wenn ihr als Gruppe eines Verbandes auftretet, werdet ihr von den Menschen besser wahrgenommen.

FAQ

Wann wird gesammelt?

Die Jugendsammelwoche findet statt vom 26. April bis 05. Mai 2023 und vom 06. Dezember bis 15. Dezember 2023 statt. In diesem Zeitraum dürfen sich Jugendgruppen an der Jugendsammelwoche beteiligen. Die Durchführung außerhalb des Sammlungstermins ist nicht gestattet.

Wo darf gesammelt werden?

Überall in Rheinland-Pfalz. Bei Privatpersonen, in Gewerbegebieten, bei Banken, nach dem Gottesdienst vor der Kirche, in der Fußgängerzone...eurer Fantasie sind dabei keine Grenzen gesetzt.

Wer darf mitmachen?

An der Jugendsammelwoche dürfen sich alle Jugendgruppen in Rheinland-Pfalz beteiligen, unabhängig von einer Mitgliedschaft im Landesjugendring.

Welche Werbematerialien stehen zur Verfügung?

Alle Informationen, Downloads und einen Hygieneplan zur Jugendsammelwoche findet ihr  hier. 

Darf sich eine Schule an der Jugendsammelwoche beteiligen?

Nein. Nach dem rheinland-pfälzischen Schulordnungen ist eine Beteiligung oder Vermittlung der Schule bei der Mitwirkung von Schülern an Sammlungen außerhalb der Schule grundsätzlich nicht zulässig.

Dürfen Jugendliche unter 14 Jahren sammeln gehen?

Jugendliche unter 14 Jahren dürfen nicht aktiv sammeln gehen. Sie können bei der Sammlung unterstützend anwesend sein, wenn mindestens 2 Personen über 14 Jahre dabei sind, wenn die Sammlung bei Helligkeit und in der Öffentlichkeit stattfindet.

Mit Erlaubnisbescheid der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier wird ausnahmsweise zugelassen, dass Jugendliche vom vollendeten 14. bis zum 18. Lebensjahr bis zum Eintritt der Dunkelheit sammeln gehen dürfen, wenn eine Gefährdung der Jugendlichen nicht zu befürchten ist und jeweils zwei Jugendliche zusammen sammeln gehen. 

Welche Sammelunterlagen gibt es?

Es gibt Sammellisten und Spendenquittungen. Die Sammellisten sind durchlaufend nummeriert und dürfen nicht kopiert werden.

Dürfen Sammellisten kopiert werden?

Nein. Die Sammellisten sind durchlaufend nummeriert und dürfen nur im Original verwendet werden. Reichen eure Unterlagen vor Ort nicht aus, könnt ihr weitere Sammelunterlagen in der Geschäftsstelle des Landesjugendringes (Tel. 06131/960205) anfordern.

Dürft ihr euch ohne Sammellisten an der Jugendsammelwoche beteiligen?

Nein. Eine Beteiligung an der Jugendsammelwoche ist nur mit einer originalen Sammelliste zulässig.

Was muss in die Sammelliste eingetragen werden?

Alle grauen Felder der Sammelliste müssen von euch ausgefüllt werden. Jede Spende muss in die Sammelliste eingetragen werden. Verwendet zur Eintragung in die Sammellisten bitte keinen Bleistift, sondern nur Kugel- oder Tintenschreiber. Aufgrund der aktuellen Situation raten wir von der Namenseintragung und einer Unterschrift der Spenderin/des Spenders ab.

Wer bekommt eine Spendenquittung?

Bittet eine Spenderin/ein Spender um eine Spendenquittung, könnt ihr diese selbst ausstellen. Dazu füllt ihr einfach alle grauen Felder des Formulars aus.

Wie erfolgt die Abrechnung der Jugendsammelwoche?

Wenn eure Sammlung abgeschlossen ist, tragt ihr die Gesamtsumme in die Abrechnungsunterlagen ein. Gebt alle Sammellisten (ob benutzt oder unbenutzt) an den Landesjugendring zurück. Die Abrechnung erfolgt bargeldlos.

Wie wird der Sammelerlös verwendet?

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Was kann eure Jugendgruppe mit ihrem Sammelanteil finanzieren?

Ihr könnt mit eurem Sammelanteil kaufen oder durchführen, was immer ihr wollt.

Wohin wird der Sammelanteil des Landesjugendringes überwiesen?

Den Sammelanteil des Landesjugendrings überweist ihr bitte auf unser Spendenkonto bei der Bank für Sozialwirtschaft, IBAN: DE61550205000008605601, SWIFT/BIC: BFSWDE33MNZ. Als Verwendungszweck gebt ihr bitte eure Sammlungsnummer (steht auf dem Abrechnungsformular), den Namen eures Jugendverbandes und Ort der Sammlung an.

Wie wird der Sammelanteil des Landesjugendringes verwendet?

Mit dem Sammelanteil des Landesjugendringes werden Projekte der Mitgliedsverbände und den Landesjugendringes unterstützt. Auch  euer Jugendverband freut sich, wenn ihr sammelt, denn ein Teil des Geldes geht an die Landesstelle eures Verbandes, sofern dieser Mitglied im Landesjugendring ist. Die Jugendsammelwoche fördert außerdem Projekte, die auch über die Grenzen von Rheinland-Pfalz hinausgehen. Weitere Infos dazu hier.

Kann meine Jugendgruppe einen eigenen Projektantrag stellen?

Ja. Vorausgesetzt die Jugendgruppe gehört zu einem der Mitgliedsverbände des Landesjugendringes. Alle Informationen zur Projektförderung findet ihr hier.

Schirmherrin unserer Sammlung ist Ministerpräseidentin Malu Dreyer.

Die Jugendsammelwoche ist durch Erlaubnisbescheid der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier vom 14.07.2022, Az 15 750-2/23 genehmigt und wird in ihrer Durchführung überwacht.

Ansprechpartnerin beim LJR: Petra Becker, Telefon: 0 61 31 / 96 02 05, E-Mail

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Junge Menschen werden aktiv, um Geld für Jugendarbeit zu sammeln - für eigene Aktivitäten und für Projekte anderer Kinder und Jugendlicher.

Jugendarbeit wird überall in Rheinland-Pfalz durch Ehrenamtliche getragen und organisiert. Dieses große Engagement braucht Unterstützung, auch finanziell. Daher machen viele Jugendgruppen mit uns sammeln an den verschiedensten Orten, zu den unterschiedlichsten Gelegenheiten - eurer Fantasie sind dabei keine Grenzen gesetzt.

Schirmherrin unserer Sammlung ist Ministerpräsidentin Malu Dreyer.

Die Jugendsammelwoche ist durch Erlaubnisbescheid der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier vom 14.07.2022, Az 15 750-2/23 genehmigt und wird in ihrer Durchführung überwacht.

Ansprechpartnerin beim LJR: Petra Becker, Telefon: 0 61 31 / 96 02 05, E-Mail

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Willkommen beim Landesjugendring Rheinland-Pfalz e. V.

Wir freuen uns über Euren Besuch auf unserer Internetseite!

Im Landesjugendring haben sich die in Rheinland-Pfalz tätigen Jugendverbände in einer Arbeitsgemeinschaft zusammengeschlossen, um gemeinsam gegenüber Politik und Öffentlichkeit die Interessen der Kinder und Jugendlichen in unserem Bundesland zu vertreten. Unser gemeinnütziger Verein besteht aus einem starken Netzwerk von über 20 aktiven Mitgliedsverbänden, mit denen wir unter anderem über Projekte, Veranstaltungen und Kampagnen jugendpolitische Forderungen auf die öffentliche Agenda setzen.

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Im Landesjugendring haben sich in Rheinland-Pfalz tätige Jugendverbände in einer Arbeitsgemeinschaft zusammengeschlossen, um gemeinsam gegenüber Politik und Öffentlichkeit die Interessen der Kinder und Jugendlichen in unserem Bundesland zu vertreten. Unser gemeinnütziger Verein besteht aus einem starken Netzwerk von über 20 Mitgliedsverbänden, mit denen wir unter anderem über Projekte, Veranstaltungen und Kampagnen jugendpolitische Forderungen auf die öffentliche Agenda setzen.

Wir beraten und informieren unsere Mitgliedsverbände zu aktuellen und grundsätzlichen Fragen der Jugendarbeit und Jugendpolitik, leisten fachliche Unterstützung für die Arbeit der Jugendverbände und bieten verschiedene Service-Leistungen wie etwa die Onlinebetreuung des Juleica-Antragsverfahrens an. Zudem sind wir Ansprech- und Vernetzungspartner für die Stadt- und Kreisjugendringe.

Der Landesjugendring setzt sich ein für:

  • bestmögliche finanzielle und rechtliche Bedingungen in der Kinder- und Jugendarbeit in Rheinland-Pfalz
  • die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen in allen gesellschaftlichen, politischen und sozialen Bereichen
  • die Anerkennung ehrenamtlichen Engagements junger Menschen
  • die Anerkennung der Jugendverbände als außerschulische Bildungsträger
  • ein lebendiges demokratisches Zusammenleben in allen Bereichen der Gesellschaft ohne nationalistische, rassistische, sexistische und diskriminierende Strukturen
  • die Gleichberechtigung aller Geschlechter
  • die Schaffung gleicher Lebens- und Bildungschancen für alle Kinder und Jugendlichen
  • einen bewussten und nachhaltigen Umgang mit Natur und Umwelt

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am 16.12.2020 - 12:24 Uhr

Wie geht es Jugendlichen und jungen Erwachsenen in der Corona-Zeit? Jugendforscherinnen und -forscher aus Hildesheim und Frankfurt starten eine zweite Umfrage. Alle jungen Menschen zwischen 15 und 30 Jahren können hier teilnehmen.

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