
Inhalt
Beschluss: „Erhöhung des Ausgleichsbetrags für Sonderurlaub“
am 09.05.2025 - 13:14 Uhr
Adressat*innen:
• Landesregierung
• Landespolitik
Die Vollversammlung des Landesjugendrings Rheinland-Pfalz fordert die Landesregierung sowie die Landespolitik erneut auf, das Gesetz zur Stärkung des Ehrenamtes in der Jugendarbeit zukunftsorientiert anzupassen.
Das aktuell geltende Gesetz vom 5. Oktober 2001 in der Fassung vom 17. Dezember 2020 gewährt eine Erstattung eines Verdienstausfalles von bis zu 70 Euro je Tag. Durch die zwischenzeitliche Steigerung von Lebenshaltungskosten sowie die Steigerung der Löhne seit 2020 entsteht heute ein deutlich größerer Verdienstverlust, welcher gleich doppelt schmerzt.
Daher fordert die Vollversammlung des Landesjugendrings Rheinland-Pfalz erneut die Lohnfortzahlung und volle Erstattung des Verdienstausfalles an die Arbeitgeber*innen (und die damit verbundenen Nachteile beachtet, siehe Antrag 2019 - Ehrenamt, das muss man sich leisten können!) im Rahmen des Landesgesetzes zur Stärkung des Ehrenamts in der Jugendarbeit und setzt sich dafür ein, dass dieses Gesetz entsprechend geändert wird. Ein Vorbild sind die Regelungen im § 42 sowie § 47 Hessisches Kinder- und Jugendhilfegesetzbuch (HKJGB).
Begründung
Das Landesgesetz zur Stärkung des Ehrenamtes in der Jugendarbeit sieht in § 4(1) vor, dass für jeden vollen Arbeitstag unbezahlter Freistellung auf Antrag einen Ausgleich bis zu einem Betrag von 70 Euro gewährt werden.
Seit der Novellierung des Gesetzes am 17. Dezember 2020 hat sich die Welt deutlich verändert. Unter anderem stellten die Corona-Pandemie und den Krieg in der Ukraine die bis dato bekannte Welt auf den Kopf. Ausgaben des täglichen Lebens stiegen deutlich. Folglich wurden die Löhne von Arbeitnehmer*innen angepasst.
Rheinland-Pfalz bezeichnet sich selbst als Ehrenamtsland. Ehrenamtliches und bürgerschaftliches Engagement ist eine wichtige Säule des gesellschaftlichen Zusammenhalts und unverzichtbar für das Funktionieren unserer Gesellschaft.
Ehrenamtliche setzten viel Zeit, Herzblut und private Finanzmittel für die Tätigkeit ihren Heimatverband ein. Dabei nehmen diese den Einkommensverlust, welchen Sie über den Tagessatz von 70 Euro bei Sonderurlaub hinaus haben, zähneknirschend in Kauf.
Erfahrungsgemäß wird es jedoch immer schwieriger Menschen für die Übernahme von ehrenamtlichen Aufgaben sowie wichtigen zeitintensiven Ämtern zu überzeugen. Um die wichtige gesellschaftliche Säule des Ehrenamts zu stärken, braucht es unsers Erachtens eine zukunftsorientierte Anpassung des Ausgleichsanspruchs bei Sonderurlaub.
Wir dürfen keinesfalls zulassen, dass die Nachteile bei Sonderurlaub für Ehrenamt zu einer Abwägung führen, die Ehrenamt verhindert. Lediglich eine Sicherstellung des Rechtsanspruchs auf Sonderurlaub für Ehrenamt in der Jugendarbeit sowie ein hälftiger Ausgleich des Verdienstverlusts ist weder angemessen noch ausreichend.
Wir appellieren dringend an die Landesregierung, die Vertreter*innen des Städtetages Rheinland-Pfalz und des Landkreistages Rheinland-Pfalz, sich in ihren Bezügen für eine Verbesserung der Rahmenbedingungen für Ehrenamt in der Jugendarbeit in Rheinland-Pfalz einzusetzen.
Einstimmig beschlossen durch die 118. Vollversammlung des Landesjugendringes Rheinland-Pfalz e. V. am 5. April 2025 in Koblenz.