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Beschluss: „Aufwandsentschädigung für Vorstandsmitglieder und Erhöhung der Mitgliedsbeiträge an den Landesjugendring“
am 09.05.2025 - 13:18 Uhr
Die Vollversammlung möge beschließen:
Der Landesjugendring Rheinland-Pfalz e.V. soll die Möglichkeit haben, den Mitgliedern des Vorstandes jeweils eine monatliche Aufwandsentschädigung von maximal 150 Euro, statt wie bisher 100 Euro, zu zahlen. Dazu sind bei vier Personen jährlich 2.400 Euro an zusätzlichen Einnahmen erforderlich.
Zur Finanzierung der Aufwandsentschädigungen und gestiegener Mitgliedsbeiträge der Bundesvereinigungen werden die Mitgliedsbeiträge der Verbände im Landesjugendring ab dem Jahr 2026 erhöht. Die Erhöhung für Sammelverbände erfolgt um 40% auf 1.456 Euro (bisher 1.040 Euro), die Erhöhung für Einzelverbände erfolgt um 20% auf 748 Euro (bisher 623 Euro).
Die genauen Modalitäten zur Einrichtung und Umsetzung der Aufwandsentschädigungen regelt der Hauptausschuss.
Begründung
Die Aufwandsentschädigung für die Vorstandstätigkeit soll die Mitarbeit im Vorstand des Landesjugendringes Rheinland-Pfalz e.V. attraktiver gestalten. Seit der Festsetzung des Betrages auf 100 Euro im Jahr 2002 hat laut Inflationsrate eine Teuerung um 50% stattgefunden. Die Anhebung der Aufwandsentschädigung von 100 Euro auf 150 Euro dient dem Inflationsausgleich.
Der Mitgliedsbeitrag für Landesjugendringe im Deutschen Bundesjugendring lag im Jahr 2024 bei 460 Euro und wurde auf Beschluss der Vollversammlung des Deutschen Bundesjugendringes am 26./27.10.2024 erhöht auf 920 Euro im Jahr 2025 und 1.380 Euro im Jahr 2026.
Für die Mitgliedschaft in der Arbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendhilfe wurde der Beitrag von 120 Euro (bis 2023) auf 300 Euro ab 2024 erhöht.
Mit drei Nein-Stimmen beschlossen durch die 118. Vollversammlung des Landesjugendringes Rheinland-Pfalz e. V. am 5. April 2025 in Koblenz.