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Neuerungen der Zuschussrichtlinien - Coronasommer 2021

am 01.12.2021 - 10:27 Uhr

Zum großen Teil habt ihr sicher schon von den Neuerungen bzw. Erweiterungen im Zuschussbereich gehört.

Die Neuerungen noch einmal in Kürze:

  • Ab dem 01.07. werden die TN der sozialen Bildung mit 4 Euro + 2 Euro pro Tag/TN bezuschusst. Dafür muss zwingend das eingelegte Blatt des neuen Maßnahmenformulars mit der Überschrift „Aktionsprogramm der Bundesregierung, Aufholen nach Corona“ ausgefüllt werden. Hintergrund ist, dass es sich bei den 4 Euro um Landesmittel und bei den 2 Euro plus um Bundesmittel handelt.
  • In den Sommerferien 2021 werden die, nach dem Hygieneplan notwendigen, Tests für alle Maßnahmenarten, gegen Vorlage der Rechnung bis max. 3 Euro pro Test, bezuschusst.
  • Bei Einkommensschwachen gibt es zur Reduzierung des Teilnahmebetrages einen Zuschuss in Höhe von 15 Euro (bisher 7,50). Dies gilt allerdings nur für die soziale Bildung.
  • Der Zuschuss für arbeitslose und behinderte Teilnehmende wird bei der sozialen Bildung auf 15 Euro pro Tag/Teilnehmenden  (bisher 7,50 Euro) erhöht.

Alle anderen Verbesserungen, die wir im Laufe des letzten Jahres schon berücksichtigen durften (PH-Regelung, Mindest-TN-zahl, Betreuungsschlüssel) bleiben ebenfalls bestehen.

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