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"Respekt! Kein Platz für Rassismus" - Pressemitteilung des Landesjugendringes Rheinland-Pfalz e.V.
am 19.10.2018 - 15:19 Uhr
2. Platz für den BdP Kaiserslautern beim Kreativwettbewerb #beiunswillkommen des Arbeitskreises Flucht & Asyl des BdP auf Bundesebene
am 20.07.2018 - 12:12 Uhr
Absage der Jugendsammelwoche 2020
am 25.11.2020 - 16:56 Uhr
Absage der Jugendsammelwoche 2020
am 16.12.2020 - 14:57 Uhr
AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Alle Verträge über den Verkauf und die Lieferung von Waren, die mit dem Kunden abgeschlossen werden, kommen ausschließlich zu den nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen zustande. Abweichende oder zusätzliche Allgemeine Geschäftsbedingungen der Kunden werden nicht anerkannt.
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Vertragsgegenstand
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBs) gelten für den Verkauf und die Abwicklung im Online-Shop des Landesjugendring Rheinland-Pfalz (LJR RLP). Abweichende Bedingungen des Vertragspartners verpflichten uns auch dann nicht, wenn wir Ihnen nicht nochmals nach Eingang bei uns ausdrücklich widersprechen. Betreiber des Online-Shops ist der Landesjugendring Rheinland-Pfalz, Raimundistraße 2, 55118 Mainz, eingetragen im Vereinsregister Amtsgericht Mainz, Nr. VR 2060, StNr.: 26-675-01277
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Zustandekommen des Vertrages
Alle Angebote des LJR sind freibleibend. Der Vertrag zwischen dem Besteller und dem LJR kommt erst durch einen Auftrag des Bestellers und dessen Annahme durch den LJR zustande. Der Auftrag des Bestellers erfolgt online durch Ausfüllen und Abschicken des im Internet vom LJR bereitgestellten Bestellformulars. Der LJR RLP nimmt den Auftrag an durch Zusendung einer Bestätigung per E-Mail an den Besteller, durch Bestätigungsschreiben oder konkludent durch Zusendung des/der bestellten Artikel/s.
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Zusendung und Gefahrübergang bei Printprodukten
Bei kostenlosen Broschüren behalten wir uns vor, nur so viele zu versenden wie unser Bestand noch zulässt. Wir liefern mit Beförderungsmitteln unserer Wahl zur im Bestellformular angegebenen Adresse des Bestellers. Wir behalten uns vor, vom Vertrag zurück zu treten, wenn er der/die Artikel, aus nicht von uns zu vertretenden Gründen, nicht lieferbar ist/sind. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des LJR RLP. Mit der Absendung geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der Verschlechterung der Ware oder der Verlust auf den Besteller über. Dies gilt unabhängig davon, ob die Versendung vom Erfüllungsort erfolgt oder wer die Kosten der Versendung trägt.
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Preise und Versandkosten
Unsere Artikel-Preise ergeben sich aus den Angaben im Bestellformular und sind Bruttopreise. Forderungen aufgrund durch den LJR RLP e. V. durchgeführter Lieferungen sind gegen Rechnung innerhalb von 14 Tagen zahlbar. Bei Zahlungsverzug behalten wir uns die Erhebung von Mahnkosten und die Erhebung von Verzugszinsen vor. Ab der zweiten Mahnung werden Mahngebühren in Höhe von 10,00 € berechnet. Die Versendungen erfolgen größtenteils über die Deutsche Post und Hermes. Kostenlose Materialien werden kostenfrei versendet.
Für den Versand berechnen wir folgende Kosten.
Für Versendungen bis 1.000 gr. gelten die Preise von DHL/Hermes entsprechend (Format Brief je nach Gewicht: Standard/Kompakt/Groß/Maxi):
- Porto je Sendung bis 500g - 1,60 Euro
- Porto je Sendung bis 1 kg - 2,70 Euro
- Porto je Sendung bis 2 kg - 3,80 Euro
- Porto je Sendung bis 5 kg - 4,95 Euro
- Porto je Sendung bis 5,5 kg - 5,95 Euro
- Porto je Sendung bis 11 kg - 10,95 Euro
Höhere Bestellmengen bitte persönlich beim Landesjugendring Rheinland-Pfalz anfragen.
ACHTUNG:
Für kostenlose Materialien (also bei einem Warenwert von 0 Euro) berechnen wir keine Postgebühren.
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Widerrufsrecht
Verbrauchern steht ein Widerrufsrecht nach folgender Maßgabe zu, wobei Verbraucher jede natürliche Person ist, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können:
Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen ihren Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen bekannter Dritter, der nicht Beförderer ist, die letzte Ware in Besitz genommen haben bzw. hat. Um ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen sie den Landesjugendring Rheinland-Pfalz, Raimundistraße 2, 551118 Mainz, 06131-960200, info@ljr-rlp.de mit einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden. Das Widerrufsrecht gilt nicht bei der ausschließlichen Bestellung kostenloser Materialien.
Folgen des Widerrufs:
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist. Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht. Anderenfalls tragen wir die Kosten der Rücksendung der Waren. Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.
Aktueller Stand des Projektes „Gute Jugendpolitik“
am 20.07.2018 - 12:16 Uhr
Arbeitshilfe für Jugendverbände – Umgang mit Rechtspopulismus
am 16.12.2020 - 14:34 Uhr
Armut
Armut ist ein zentrales gesellschaftliches Problem in Deutschland und in Rheinland-Pfalz, obwohl wir das Glück haben, in einem der reichsten Länder der Erde zu leben. Das belegte zuletzt 2010 der Armuts- und Reichtumsbericht der Landesregierung.
Von Armut sind auch in Rheinland-Pfalz in besonderem Maße Kinder und Jugendliche betroffen. Das bedeutet für sie: weniger Geld, weniger Möglichkeiten, weniger Chancen auf Teilhabe, Bildung, Gesundheit und Respekt.
Kinder und Jugendliche sind die Zukunft unserer Gesellschaft. Sie alle haben ein Recht auf Förderung, Unterstützung, Anerkennung und Respekt. Als Jugendverbände im Landesjugendring treten wir daher respektlosen Sichtweisen entgegen, mit denen Jugendarmut verharmlost oder verdrängt wird. Von Armut betroffene, sozial benachteiligte junge Menschen sind nicht „selbst schuld“. Armut und Benachteiligung haben vielfältige gesellschaftliche Ursachen. Dazu gehören vor allem mangelhafte Sozialleistungen, ein nicht mehr ausreichendes solidarisches Gesundheitssystem, ausgrenzende Faktoren im Bildungssystem und der Abbau von guten und abgesicherten Ausbildungs- und Arbeitsplätzen.
Kinder und Jugendliche müssen als Basis für eine demokratische Gesellschaft der Gegenwart und der Zukunft wieder in den Blick genommen werden. Ein gesellschaftliches Problem wie Kinder- und Jugendarmut ist nicht sicherheitspolitisch, z.B. mit einer Verschärfung des Jugendstrafrechts, zu bekämpfen. Stattdessen brauchen wir mehr staatliches und zivilgesellschaftliches Engagement zur Bekämpfung von Jugend- und Kinderarmut.
Bedarfsgerechte Förderung
Bedarfsgerechte Förderung der Jugendarbeit/Jugendverbandsarbeit und verbesserte Bedingungen für ehrenamtliches Engagement!
Der zweite Kinder- und Jugendbericht Rheinland-Pfalz machen deutlich, dass bedarfsgerechte Angebote für junge Menschen in der außerschulischen Jugendarbeit/Jugendverbandsarbeit nach wie vor nicht ausreichen. Zwar machen diese Leistungen rund 6% der gesamten Jugendhilfe aus, jedoch stehen dem lediglich ca. 3% der Gesamtausgaben gegenüber.
- Wir fordern daher, den Bereich Jugendarbeit/Jugendverbandsarbeit mit mind. 5% der Ausgaben der Jugendhilfe auszustatten. Dabei sollte das Ziel sein, über eine flächendeckende Regelförderung – vor allem für Fachpersonal – nachhaltige und bedarfsgerechte Strukturen für Jugendarbeit/Jugendverbandarbeit zu schaffen.
Junge Menschen stellen in Rheinland-Pfalz zwar der größte Anteil der ehrenamtlich Engagierten, allerdings findet dieses Engagement unter dringend verbesserungswürdigen Bedingungen statt. Zwar ist eine Freistellung für ehrenamtliches Engagement von Arbeit und Ausbildung für bis zu 10 Tage über das Landesgesetz möglich, allerdings unter erheblichen finanziellen Einbußen, z.B. durch Wegfall von Gehalts- und Sozialleistungen.
- Wir fordern eine Erneuerung des Landesgesetzes zur Stärkung des Ehrenamtes in der Jugendarbeit mit dem Ziel eines vollen Lohnausgleiches für die freigestellte Zeit für ein Ehrenamt ohne finanziellen Nachteile
70% der Jugendlichen sind Mitglieder in Jugendverbänden, -gruppen, -initiativen. Besonders im ländlichen Raum. Dies untermauert unsere Forderungen.
Beteiligung & Wahlalter 16
Die Arbeit in demokratischen, selbstorganisierten Jugendverbänden zeigt: Kinder und Jugendliche wollen und können (mit)entscheiden. Das vielseitige ehrenamtliche Engagement, die Beiträge in den sozialen Netzwerken und nicht zuletzt die zunehmende Beteiligung an Bewegungen wie Fridays for future u. ä. machen deutlich: junge Menschen wissen sehr genau, was für sie, ihre Zukunft und für die Gesellschaft von Relevanz ist. Doch häufig gibt es nur wenige Möglichkeiten für eine wirksame Partizipation und Beteiligungsmöglichkeiten sind oft nur auf die symbolische Ebene beschränkt.
Daher setzen wir uns auf allen Ebenen für eine Ausweitung der Partizipationsmöglichkeiten von Kindern und Jugendlichen ein. So unterstützen wir z. B. konkrete Projekte wie den Schülerlandtag, Jugendparlamente und andere Initiativen auf kommunaler Ebene. Viel zu oft werden in Politik und Gesellschaft Entscheidungen getroffen, die direkte Auswirkungen auf den Alltag von Kindern und Jugendlichen haben, ohne dass diese mitbestimmen dürfen. Daher treten wir besonders ein für die Absenkung des Wahlalters auf 16 Jahre.
Die Interessen von Kindern und Jugendlichen dürfen aber nicht erst mit dem Eintritt ins Wahlalter wahrgenommen werden. Denn Kinder und Jugendliche werden die Zukunft gestalten, dazu brauchen sie heute Beratung, Vorbereitung und Gelegenheiten. Gemeinsam mit unseren Mitgliedsverbänden unterstützen wir junge Menschen, ernst genommen zu werden und ihre Lebensverhältnisse und die Gesellschaft demokratischer zu gestalten.
Positionen DBJR: