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am 09.05.2025 - 12:35 Uhr

Die 118. Vollversammlung fordert die Stärkung der Freiwilligendienste in Rheinland-Pfalz, da diese einen wichtigen gesellschaftlichen Beitrag leisten. Konkret bedeutet das unter anderem kostenfreie ÖPNV-Tickets für Freiwilligendienstleistende, um den Freiwilligendienst attraktiver zu machen und eine Abkehr von der politischen Diskussion um einen sozialen Pflichtdienst beziehungsweise der Wehrpflicht.

Adressat*innen:
• Landesregierung
• Landespolitik


Ein Freiwilligendienst, gleich ob Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ), Freiwilliges Ökologisches Jahr (FÖJ) oder einem Bundesfreiwilligendienst (BFD), bietet Vorteile für alle Beteiligten: Freiwillige können sich persönlich und beruflich orientieren, wertvolle Erfahrungen sammeln und Anerkennung erfahren. Einsatzstellen profitieren von zusätzlicher Unterstützung und frischem Wind durch junge Menschen, die potenziell als zukünftige Fachkräfte gewonnen werden können. Für die Gesellschaft stärkt das FSJ den sozialen Zusammenhalt, indem es Begegnungen über soziale und kulturelle Grenzen hinweg ermöglicht, Berührungsängste abbaut und die Demokratiefähigkeit der Beteiligten fördert.


Aus diesen Gründen tragen wir als Landesjugendring Rheinland-Pfalz den Beschluss der DBJR-Vollversammlung 2020 „Freiwilligendienste jetzt stärken!“<sup>1</sup> voller Überzeugung mit.


Darüber hinaus fordern wir:

  • Eine gesetzliche Garantie und ein entsprechendes Recht auf auskömmliche Förderung einer jeden Vereinbarung, die zwischen Freiwilligen, Trägern und Einsatzstellen zustande kommt.
  • Ein staatlich finanziertes Freiwilligengeld auf BaFög-Niveau.
  • Eine Abkehr von der politischen Diskussion um einen sozialen Pflichtdienst und die Beibehaltung der Aussetzung der Wehrpflicht.
  • #freiefahrtfuerfreiwillige – Ein Angebot kostenfreier oder kostengünstiger ÖPNV-Tickets für alle Freiwilligen in Rheinland-Pfalz. Freiwillige nehmen für ihr Engagement Wege zur Einsatzstelle in Kauf, für die sie auf den öffentlichen Nahverkehr angewiesen sind. Busse und Bahnen sind die Verkehrsmittel Nr. 1 für viele Freiwillige. Freiwillige benötigen eine einfache, kostengünstige Mobilität, um ihre Dienststelle zu erreichen, Gleichgesinnte zu treffen und ihre Region zu erkunden. Ein kostenfreies oder kostengünstiges ÖPNV-Ticket stärkt zudem die öffentliche Wertschätzung ihres Engagements in Freiwilligendiensten.
  • Eine Anpassung des Schulgesetzes, welche den Freiwilligendienst generell als anerkannten Grund für das Aussetzen der Schulpflicht für gültig erklärt. Derzeit ist dies nur im Rahmen eines befristeten Modellprojekts und ausschließlich in den Bereichen Pflege oder Erziehung möglich. Dieser Weg ist für die Zielgruppe unnötig kompliziert und erfordert eine jährliche, kurzfristige Genehmigung durch das Ministerium, was die Planungssicherheit für Träger erheblich erschwert. Eine dauerhafte gesetzliche Regelung ist daher dringend erforderlich.
  • Die Einführung eines Informationsschreibens einer politisch verantwortlichen Person alle angehenden Schulabgänger*innen mit Informationen und der Einladung, sich bewusst für einen Freiwilligendienst zu entscheiden.

 

Begründung
Freiwilligendienste im In- und Ausland sind eine besondere Form des bürgerschaftlichen Engagements. Freiwilligendienste fördern das Einnehmen neuer Perspektiven und die Fähigkeit, sich mit gegenteiligen Meinungen auseinanderzusetzen und erhöhen die Sozialkompetenzen. Das Bewusstsein junger Menschen für den Wert von Solidarität und gesellschaftlichem Zusammenhalt wird geschärft. In den Einsatzstellen übernehmen Freiwillige Hilfstätigkeiten, die Fachkräfte entlasten. Sie treiben Projekte voran, die im Alltag aufgrund begrenzter Kapazitäten zurückgestellt werden würden. Gesellschaftlichen Fragmentierungsprozessen wird entgegengewirkt, indem sich alle jungen Menschen milieuübergreifend einbringen können. Konstitutives Element der Dienste ist die Freiwilligkeit der Teilnehmer*innen. Denn nur diese motiviert zu weiterem freiwilligem Engagement.


Die Freiwilligendienste sind aus zivilgesellschaftlichen, kirchlichen Strukturen hervorgegangen und werden seit 1964 in gesetzlichen Strukturen geregelt. Die Dienste werden als Bildungs- und Orientierungsjahr durchgeführt sowie arbeitsmarktneutral und an den Interessen der Freiwilligen ausgerichtet gestaltet. Der Bildungs- und Orientierungscharakter wird im Freiwilligendienst durch hochwertige pädagogische Begleitung gewährleistet, um die Persönlichkeitsentwicklung zu unterstützen.


Dabei ist für uns klar, Freiwilligendienste sind kein arbeitsmarktpolitisches Instrument sind. Wir setzen uns für eine angemessene pädagogische Förder- und Forderungspolitik ein. Freiwillige sollen in ihren Interessen gefördert und gleichermaßen in der Arbeit gefordert werden, statt undankbare Aufgaben zu erledigen. Ein Freiwilligendienst ist vielmehr eine Chance, den Arbeitsalltag kennenzulernen und sich weiterzuentwickeln. Dies geschieht unter Einhaltung der Arbeitsmarktneutralität und gerahmt von qualitativ hochwertiger Bildungsarbeit.


Noch immer ist es ein Privileg, einen Freiwilligendienst leisten zu können. Freiwillige erhalten für ihren Dienst kein Entgelt, sondern lediglich ein Taschengeld, das nicht ausreicht, um Lebenshaltungskosten zu decken. Um den Abbau von strukturellen, insbesondere sozioökonomischen Barrieren in den Freiwilligendiensten voranzutreiben, bedarf es auch von staatlicher Seite stärkerer Unterstützung. Ein weiteres Hemmnis zur Leistung eines Freiwilligendienstes ist das Unwissen, wie und wo ein solcher Dienst geleistet werden kann. Offensive Werbung und niedrigschwellige Informationen für ein gesellschaftliches Engagement überwiegend junger Menschen in den Freiwilligendiensten sind notwendig, werden zurzeit allerdings nicht refinanziert. Gemeinsam mit einer entsprechenden Informationskampagne, einer „Einladung der Gesellschaft“ zu einem Freiwilligendienst, könnte die Anzahl an Freiwilligendienstleistenden pro Jahrgang mindestens verdoppelt werden. Nur so wird ein freiwilliges Recht auf Dienst zum konkreten Gegenentwurf zu einer unsolidarischen Pflicht zum Dienst.


Junge Menschen müssen nicht zu sinnvollen Tätigkeiten gezwungen werden. Das beweisen jedes Jahr rund 100.000 überwiegend junge Menschen, die sich deutschlandweit in einem Freiwilligendienst engagieren. Ein Pflichtdienst widerspricht außerdem den elementaren Freiheits- und Grundrechten, die der Vorstellung eines solidarischen Miteinanders der Generation zuwiderlaufen, ist paternalistisch und schränkt die Zukunftsperspektiven junger Menschen ein. Weiter ist er mit der derzeitigen Fassung des Grundgesetzes unvereinbar, die Vereinbarkeit mit der Europäischen Menschenrechtskonvention ist mindestens strittig. Ein Pflichtdienst wirkt im Gegensatz zum Freiwilligendienst demotivierend und kann zu antriebslosem Absitzen der Dienstzeit führen, was wiederum eine zusätzliche Belastung für die Einsatzstellen darstellt. Wer gegen den eigenen Willen zu einem Dienst an der Gesellschaft gezwungen wird, ist für den Rest seines Lebens eher der Überzeugung, nun genug getan zu haben, was sich kontraproduktiv auf das Ehrenamt auswirkt. Wir haben die Sorge, dass sich die Arbeitsumstände und pädagogische Begleitung durch einen Pflichtdienst deutlich verschlechtern würden. Zudem überschreiten die geschätzten Kosten für einen Pflichtdienst die geschätzten Kosten für einen Rechtsanspruch auf Förderung eines jeden geschlossenen Freiwilligendienstvertrages um den Faktor fünf bis acht.

Der Freiwilligendienst fällt in die Verantwortung der Bundespolitik, doch auch das Landesministerium hat eine entscheidende Rolle dabei, dieses Anliegen auf Bundesebene einzubringen. Gleichzeitig gibt es auf Landesebene verschiedene Stellschrauben, um die Situation der Freiwilligen spürbar zu verbessern. In Rheinland-Pfalz können gezielte Maßnahmen ergriffen werden, etwa durch bessere finanzielle Unterstützung, eine erleichterte Anerkennung des im Schulrecht oder eine stärkere Förderung von Mobilität und Werbung, um mehr junge Menschen für ein freiwilliges Engagement zu gewinnen.


<sup>1</sup>https://www.dbjr.de/artikel/freiwilligendienste-jetzt-staerken 


Mehrheitlich beschlossen durch die 118. Vollversammlung des Landesjugendringes Rheinland-Pfalz e. V. am 5. April 2025 in Koblenz.

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Förderung Hauptamtliche Fachkräfte

Für in der Jugendarbeit tätige hauptamtliche pädagogische Fachkräfte gewährt das Land Zuwendungen zu deren Personalkosten. Fachkräfte sind grundsätzlich. Personen mit einer Ausbildung in Sozialpädagogik (Fachhochschule) oder Sozialarbeit (Fachhochschule), mit Hochschulabschluss in einem einschlägigen Fachgebiet oder Erzieherinnen und Erzieher. Zu den hauptamtlichen Fachkräften zählen Pädagogische Fachkräfte in Jugendzentren anerkannter freier Träger der Jugendhilfe. Die Förderung erfolgt für deren Tätigkeit als Bezuschussung zu den Personalkosten in Höhe von bis zu 50 Prozent. Die Anträge sind jährlich bis zum 01. März beim Landesjugendamt einzureichen.

Näheres zu den Voraussetzungen für eine Bezuschussung ist in 3.2.2 Verwaltungsvorschrift zur Förderung der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit Rheinland-Pfalz (VV-JuFöG) geregelt.

- 3.2.2 VV-JuFöG

Ansprechpartner*in

Landesjugendamt

Frau Leib-Manz
Telefon 06131 967-428
leib-manz.christina(at)lsjv.rlp.de

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am 12.02.2025 - 14:13 Uhr

Die Stiftung „Zukunft bilden“ fördert Projekte, Forschungsvorhaben und pädagogische Bildungseinrichtungen, die Selbstbildung in den Vordergrund stellen und es Kindern und Jugendlichen ermöglichen nachhaltig und selbstbestimmt lernen und leben zu können.

Projekte, die gefördert werden können:

  • pädagogische Projekte (z. B. außerschulische Bildungsangebote) und Bildungseinrichtungen, in denen selbstbestimmte und selbstorganisierte Bildung im Mittelpunkt stehen,
  • soziale, ökologische und gemeinnützige Projekte (z. B. Stadtteilprojekte, Kulturzentren, Freizeitangebote), die es ermöglichen und unterstützen, dass Kinder sich frei und selbstbestimmt entfalten und in der Gesellschaft teilhaben können,
  • ökologische, pädagogische und soziale Projekte (z. B. unabhängige Landwirtschaft und Strom-/Wasserversorgung, schulische und berufliche Ausbildung, Straßenkinderprojekte) in Regionen und Ländern, die von Armut, Benachteiligung und fehlenden Entwicklungsperspektiven betroffen sind,
  • Studien und Forschungsvorhaben im Zusammenhang mit selbstbestimmter und selbstorganisierter Bildung (z. B. wissenschaftliche Begleitforschung von pädagogischen Einrichtungen, entwicklungspsychologische Studien oder Untersuchungen zu pädagogischen Konzepten und Methoden),
  • Bildungs- und Öffentlichkeitsarbeit, um den Gedanken einer selbstbestimmten Bildung zu fördern und zu verbreiten (z. B. Weiterbildung von pädagogischem Fachpersonal, Informationsveranstaltungen für Eltern und Interessierte).

 

Dabei werden die Projekte mit bis zu 5000 € jährlich und über eine Dauer von bis zu drei Jahren gefördert.

 

Weitere Informationen unter: Förderung – Stiftung Zukunft bilden

 

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am 26.01.2021 - 12:51 Uhr

Der Landesjugendring Rheinland-Pfalz unterstützt das weltweite Engagement junger Menschen für Klimaschutz, Nachhaltigkeit und soziale Gerechtigkeit.

Es betont die Bedeutung des Pariser Klimaabkommens zur Reduzierung der globalen Erderwärmung sowie der ebenfalls 2015 von den Vereinten Nationen verabschiedeten Agenda 2030 mit den 17 Zielen für nachhaltige Entwicklung (SDGs).

Die SDGs sind rahmengebend für unsere Forderungen. Politiker*innen sollen sich zu diesen Zielen bekennen und sich für deren Umsetzung in allen gesellschaftlichen Bereichen einsetzen.

Der Leitspruch der Agenda 2030 „Leave no one behind!“, also niemanden zurückzulassen, bedeutet: Es reicht nicht, an jeden Menschen zu appellieren, sein individuelles Verhalten zu ändern. Denn wir haben nicht alle die gleichen Voraussetzungen und Chancen, dies auch zu tun. Deswegen muss es darum gehen, genau diese Chancengleichheit herzustellen. Wir müssen die Verhältnisse und Strukturen verändern, damit es allen Menschen möglich ist, nachhaltig zu leben.

Durch die Orientierung an den 17 Zielen der Agenda 2030 nimmt eine zukunftsorientierte Politik das Engagement der jungen Menschen ernst und schafft damit gleichzeitig Strukturen für eine sozial wie ökologisch nachhaltige Jugendarbeit.

Wir brauchen Arbeitsstrukturen und politische Rahmenbedingungen, die nachhaltiges Handeln ermöglichen.

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am 04.07.2023 - 07:37 Uhr

Wir sagen Danke: Der Landesjugendring feierte sein 75. Jubiläum. Großartiges Wetter, spannende Gäste, tolle Beiträge, super Geburtstag! Ein Riesendankeschön an alle, die dieses Fest ermöglicht haben. Wir fühlen uns wahnsinnig motiviert für die Zukunft. Dankeschön!!!! Hier einige Impressionen des Jubiläums:

Fotos: Vanessa Daum und Landesjugendring Rheinland-Pfalz
 

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Freistellung und Erstattung von Verdienstausfall

Ehrenamtlich in der Jugendarbeit Tätigen (Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Auszubildende, Beamtinnen und Beamte) werden aktuell maximal 70 Euro pro Arbeitstag (bei Vollzeitbeschäftigung, bei Teilzeitbeschäftigung anteilig, maximal der entstandene Verdienstausfall) für insgesamt maximal zwölf Arbeitstage im Kalenderjahr erstattet, wenn sie ehrenamtlich für eine Maßnahme eines rheinland-pfälzischen Trägers der Jugendhilfe unbezahlt freigestellt worden sind.

Für Freistellung und Erstattung von Verdienstausfall sind die Regelungen des Landesgesetzes zur Stärkung des Ehrenamtes in der Jugendarbeit des Landes Rheinland-Pfalz vom 05 Oktober 2001 und die entsprechende Verwaltungsvorschrift (VV-Ehrenamt) in der aktuellen Fassung beachtlich, wenn das ehrenamtliche Engagement für einen Träger der Jugendhilfe mit Sitz in Rheinland-Pfalz erfolgt.

Anträge sind von den Ehrenamtlichen spätestens zwei Monate nach Beendigung der Maßnahme beim Landesjugendamt einzureichen.

Ansprechpartner*in

Landesjugendamt

Frau Leiter
Telefon 06131 967-379
leiter.andrea(at)lsjv.rlp.de

Frau Faber
Telefon 06131 967-586
faber.nicole(at)lsjv.rlp.de

Infomaterial

(Gesetz VV 1.Änderungsgesetz) Stand 2021

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am 03.04.2023 - 08:32 Uhr

Hierbei handelt es sich zugleich um eine Erweiterung und umfassende Aktualisierung der im Jahr 2015 erschienenen Broschüre „Für ein kindergerechtes Deutschland. Qualitätsstandards für Beteiligung von Kindern und Jugendlichen“. Der damit angestrebte Impuls zur Weiterentwicklung und Qualifizierung von Beteiligungsformaten mit jungen Menschen ist Teil des „Nationalen Aktionsplans für Kinder- und Jugendbeteiligung“ zur Weiterentwicklung der Jugendstrategie der Bundesregierung.

https://standards.jugendbeteiligung.de/

Quelle: Jugend in Rheinland-Pfalz - Newsletter Februar 2023

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am 06.07.2023 - 12:53 Uhr

Es sind noch Plätze frei! Für unsere Multiplikator*innen-Fahrt zur Gedenkstätte Buchenwald vom 18.-22.09.2023 können sich Menschen noch bis Mitte August bei uns anmelden.

Gedenkarbeit ist seit langem Bestandteil des politischen Bildungsangebotes vieler Jugendverbände. Um zukünftig in mehr Verbänden solche Angebote machen zu können, findet Mitte September 2023 eine Gedenkstättenfahrt für Multiplikator*innen nach Weimar und Buchenwald statt.

Mit dem Angebot einer Gedenkstättenfahrt für haupt- und ehrenamtliche Verbandler*innen möchte der Landesjugendring Rheinland-Pfalz ein Angebot für all diejenigen anbieten, die schon länger die Idee einer Gedenkstättenfahrt haben, bislang aber noch keine durchgeführt haben.

Die Teilnehmenden erfahren exemplarisch wie eine Gedenkstättenfahrt ablaufen kann und es wird gemeinsam reflektiert. Hinzu kommt fachlicher Input einer Kollegin mit langjähriger Erfahrung in der Gedenkstättenarbeit.

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Solidarität ist nicht nur innerhalb der Jugendverbandsarbeit wichtig – sondern auch mit anderen. Beispielsweise mit Künstler*innen im Bereich Musik. Wie ihr wisst ist es hier auch nicht nur Solidarität, sondern geltendes Recht, dass Künstler*innen für ihre Arbeit fair entlohnt werden. Und wie ihr wahrscheinlich auch wisst, ist für die Urheberrechte im Bereich Musik die GEMA zuständig.

Wir als Landesjugendring Rheinland-Pfalz e. V. sind Gesamtvertragspartner für alle Mitgliedsverbände und ihre Untergliederungen in Rheinland-Pfalz. Das heißt, ihr erhaltet besondere Konditionen (ihr spart 20%), wenn ihr Veranstaltungen anmeldet.

Wichtig: Wir melden der Gema unsere Mitgliedsverbände auf LANDESEBENE, nicht alle Einzeluntergliederungen. Wenn ihr Veranstaltungen anmeldet, gebt also bitte immer die Landesebene eures Verbandes an.

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