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am 25.10.2024 - 10:35 Uhr

Mit einer Förderung von bis zu 10.000 Euro fördert das Deutsche Kinderhilfswerk Projekte, die bestehenden Spielraum sanieren oder neu gestalten.

Zu Spielräumen zählen beispielsweise Anlagen von Jugendfarmen oder Abenteuerspielplätzen, Sport- oder anderen Freizeitvereinen, Skateparks, Freizeit- und Familientreffs, aber auch Kita- oder Schulgelände. Bewerben können sich Kinder und Jugendliche selbst, Kinder- und Jugendparlamente, Jugendinitiativen, Schülervertretungen sowie Bürgerinitiativen, Vereine, Stiftungen und gemeinnützige Gesellschaften. Anträge können fortlaufend eingereicht werden zu den folgenden Fristen: jeweils zum 31.03. und zum 30.09. eines Jahres. Die Entscheidung über die Förderung des Antrages erfolgt jeweils bis zum 15.05. und 15.11. eines Jahres. Die Anträge können über die Förderdatenbank des Deutschen Kinderhilfswerks gestellt werden.

Weitere Informationen unter: Deutsches Kinderhilfswerk | Förderfonds Spielraum

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am 15.05.2024 - 07:45 Uhr

Das Bundesprogramm "Demokratie leben!" gibt es seit 2015 und die aktuelle Förderperiode endet zum 31. Dezember 2024. 2025 startet die neue und dritte Förderperiode bis 2032. Interessenbekundungen für eine Projektförderung sind im zweiten Quartal 2024 möglich.

2025 startet das Bundesprogramm "Demokratie leben!" des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend in die dritte Förderperiode.

Demokratie ist keine Selbstverständlichkeit: Sie muss täglich erlernt, gelebt, gestaltet, geschützt und verteidigt werden. In Zeiten des Anstiegs rechtsextremer, rassistischer und antisemitischer Hetze und Gewalt braucht es in Deutschland eine starke Zivilgesellschaft und eine wehrhafte Demokratie.

Bereits heute setzen sich zahlreiche Initiativen, Vereine und engagierte Menschen für ein vielfältiges, gewaltfreies und demokratisches Miteinander ein. Das Bundesprogramm "Demokratie leben!" fördert zivilgesellschaftliches Engagement auf allen Ebenen des Staates.

"Demokratie leben!" ab 2025

"Demokratie leben!" ist bereits seit 2015 als lernendes Programm konzipiert. Die aktuelle Förderperiode des Bundesprogramms endet am 31. Dezember 2024. Für die dritte Förderperiode (2025 bis 2032) hat das <acronym title="Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend">BMFSFJ das Programm weiterentwickelt und dabei die Ziele und Strukturen neu justiert sowie stärker fokussiert – vor allem mit Blick auf die aktuellen gesellschaftlichen Herausforderungen und auf Grundlage der gewonnenen Erfahrungen aus den bisherigen Förderperioden. Bewährte Ansätze werden gestärkt, weiterentwickelt und gleichzeitig neue erprobt. "Demokratie fördern – Vielfalt gestalten – Extremismus vorbeugen" bleiben die Programmziele.

Ab 2025 fördert das <acronym title="Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend">BMFSFJ weiterhin zivilgesellschaftliches Engagement auf allen Ebenen des Staates. In der dritten Förderperiode wird für einzelne Programmbereiche eine längerfristige Förderung von bis zu acht Jahren ermöglicht.

Das <acronym title="Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend">BMFSFJ unterstützt ab dem Jahr 2025 mehr Vernetzung, Wissensaustausch und bundesweite Qualitätsentwicklung. Daher fördert es die Projektarbeit und zum Beispiel die Entwicklung einer Bundeszentralen Infrastruktur.

Das <acronym title="Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend">BMFSFJ stärkt Kommunen mit der Förderung von Partnerschaften für Demokratie und Bundesländer mit der Unterstützung von Landes-Demokratiezentren zielgerichtet bei ihrem Engagement für eine demokratische, freie und friedliche Gesellschaft.

Mit der Förderung von Innovationsprojekten unterstützt das <acronym title="Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend">BMFSFJ die Entwicklung neuer und kreativer Ideen und Lösungsansätze für aktuelle Fragen der Förderung für Demokratie, Vielfalt und gegen jede Form von Extremismus.

Programmbereiche

  • Entwicklung einer Bundeszentralen Infrastruktur
  • Partnerschaften für Demokratie
  • Landes-Demokratiezentren
  • Innovationsprojekte
  • Extremismusprävention in Strafvollzug und Bewährungshilfe

Interessenbekundungen im zweiten Quartal 2024 möglich

Im zweiten Quartal 2024 beginnen die Interessenbekundungsverfahren für eine Projektförderung ab 2025. Detaillierte Informationen dazu werden im Programm-Newsletter sowie auf dieser Programmwebsite veröffentlicht.

Das Bundesprogramm wird administrativ von der Regiestelle "Demokratie leben!" des Bundesamtes für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) umgesetzt.

 

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am 12.02.2025 - 14:41 Uhr

Das Förderprogramm zur Bekämpfung von Kinder- und Jugendarmut des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung dient dazu, niedrigschwellige und bedarfsorientierte Projekte zur gezielten Verbesserung der Lebenslagen von sozial und wirtschaftlich benachteiligten Kindern und Jugendlichen in Rheinland-Pfalz (von Schuleintrittsalter bis 21 Jahren) zu realisieren.

Die Projekte werden im außerschulischen Kontext verortet und knüpfen an Themen aus den Bereichen Bildung, Gesundheit oder Kunst an. Es handelt sich um ein regelmäßiges Angebot, das die Kinder und Jugendlichen im Verlauf des Projektes mehrfach in Anspruch nehmen können.

Ein zentrales Ziel ist es, die soziale Teilhabe von sozial und wirtschaftlich benachteiligten Kindern und Jugendlichen zu fördern und damit eine gute Grundlage für deren persönliche Entwicklung zu schaffen. Die Stärkung der Resilienz von Kindern und Jugendlichen in Armutslagen und eine Unterstützung der kognitiven Entwicklung stellen dabei weitere wichtige Anliegen des Förderprogramms dar. Zu diesem Zweck können kommunale Behörden, gemeinnützige Vereine und ehrenamtliche Initiativen jährlich bis zu 5.000 Euro pro Projekt unter Berücksichtigung eines Eigenanteils von mindestens 10 Prozent der Gesamtausgaben des Projekts beantragen.

Für die verwaltungstechnische Umsetzung ist das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung zuständig.

Weiter Informationen unter: Projekte zur Bekämpfung von Kinder- und Jugendarmut . Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung des Landes Rheinland-Pfalz

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am 16.12.2020 - 12:35 Uhr

Unsere stellvertretende Vorsitzende Kira Brennemann sitzt für den Landesjugendring Rheinland-Pfalz in der kommenden Legislatur im Gremium des Förderprogramms „Gemeinsam aktiv–Freizeit inklusiv“.

Mit dem neuen Schwerpunktthema „Gemeinsam aktiv–Freizeit inklusiv“ sollen in Rheinland-Pfalz inklusive Projekte in den Bereichen Kultur, Kunst, Musik, Sport, Umwelt, Jugendarbeit, Empowerment, politische Teilhabe und Mitbestimmung in der ehrenamtlichen Arbeit von Vereinen und Gruppen, finanziell gefördert werden. Damit sollen innovative Vorhaben zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention unterstützt und verwirklicht werden. Das Förderprogramm wird von der Stiftung Kunst, Kultur und Soziales der Sparda-Bank Südwest eG finanziert.

Anträge für das Förderprogramm „barrierefrei, inklusiv & fair“ können an den Landesbehindertenbeauftragten, Matthias Rösch, MSAGD, Bauhofstraße 9, 55116 Mainz, E-Mail gerichtet werden oder über das Antragsformular auf der Internetseite des Netzwerkes: hier.
Weitere Informationen über das Förderprogramm gibt es im Internet hier.

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Fördern

Jugendarbeit braucht finanzielle Ressourcen: Sowohl im Sinne der Förderung von Veranstaltungen und Projekten, als auch zur Sicherung der fachlichen und personellen Grundlagen der Jugendarbeit. Gerade Jugendverbände sind auf stabile Strukturen angewiesen, die es jungen ehrenamtlich Engagierten ermöglichen, sich neben Schule, Ausbildung oder Studium in der Jugendarbeit zu engagieren. Daher ist es wichtig, den Engagierten gute Aus- und Fortbildungsmöglichkeiten anzubieten und sie in ihrer verantwortungsvollen Arbeit mit Kindern und Jugendlichen auch durch eine entsprechende Ausstattung mit Sachmitteln zu unterstützen.

In Rheinland-Pfalz gibt es über den Landesjugendplan eine Reihe von Fördermöglichkeiten für die Arbeit von Ehrenamtlichen, Jugendgruppen und Jugendverbänden. Das betrifft zum einen die Förderung verschiedenster Bildungsmaßnahmen und die Unterstützung medienpädagogischer Projekte. Für die Mitgliedsverbände im Landesjugendring können über die Spendenmittel der Jugendsammelwoche weitere Aktivitäten gefördert werden.

Bildungsmaßnahmen

Der Landesjugendring ist gemäß der Verwaltungsvorschrift Jugendförderung (VV-JuFöG) ein Kooperationspartner des Jugendministeriums zur Vergabe der Landesmittel für außerschulische Jugendbildungsmaßnahmen in den Förderbereichen Soziale Bildung, Politische Bildung und Schulung Ehrenamtlicher in der Jugendarbeit.

Alle Mitgliedsorganisationen des Landesjugendringes können dieses Angebot nutzen.

Die Vergabe der Fördermittel für Veranstaltungen erfolgt folgendermaßen: Das ausgefüllte Antragsformular (bei "Schulung"/"politischer Bildung" jeweils auch mit einer Programmbeschreibung) wird nach Ende der Maßnahme an die zuständige Abrechnungsstelle des Jugendverbandes geschickt. Diese leitet es – nach Begutachtung und unterschrieben – an den Landesjugendring weiter. Der Antrag muss spätestens zwei Monate nach Veranstaltungsende beim LJR eingegangen sein.

Jugendverbände, die nicht Mitglied des Landesjugendringes sind, erhalten Landesmittel für außerschulische Bildungsmaßnahmen über das Landesjugendamt.

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Förderung Hauptamtliche Fachkräfte

Für in der Jugendarbeit tätige hauptamtliche pädagogische Fachkräfte gewährt das Land Zuwendungen zu deren Personalkosten. Fachkräfte sind grundsätzlich. Personen mit einer Ausbildung in Sozialpädagogik (Fachhochschule) oder Sozialarbeit (Fachhochschule), mit Hochschulabschluss in einem einschlägigen Fachgebiet oder Erzieherinnen und Erzieher. Zu den hauptamtlichen Fachkräften zählen Pädagogische Fachkräfte in Jugendzentren anerkannter freier Träger der Jugendhilfe. Die Förderung erfolgt für deren Tätigkeit als Bezuschussung zu den Personalkosten in Höhe von bis zu 50 Prozent. Die Anträge sind jährlich bis zum 01. März beim Landesjugendamt einzureichen.

Näheres zu den Voraussetzungen für eine Bezuschussung ist in 3.2.2 Verwaltungsvorschrift zur Förderung der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit Rheinland-Pfalz (VV-JuFöG) geregelt.

- 3.2.2 VV-JuFöG

Ansprechpartner*in

Landesjugendamt

Frau Leib-Manz
Telefon 06131 967-428
leib-manz.christina(at)lsjv.rlp.de

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am 12.02.2025 - 14:13 Uhr

Die Stiftung „Zukunft bilden“ fördert Projekte, Forschungsvorhaben und pädagogische Bildungseinrichtungen, die Selbstbildung in den Vordergrund stellen und es Kindern und Jugendlichen ermöglichen nachhaltig und selbstbestimmt lernen und leben zu können.

Projekte, die gefördert werden können:

  • pädagogische Projekte (z. B. außerschulische Bildungsangebote) und Bildungseinrichtungen, in denen selbstbestimmte und selbstorganisierte Bildung im Mittelpunkt stehen,
  • soziale, ökologische und gemeinnützige Projekte (z. B. Stadtteilprojekte, Kulturzentren, Freizeitangebote), die es ermöglichen und unterstützen, dass Kinder sich frei und selbstbestimmt entfalten und in der Gesellschaft teilhaben können,
  • ökologische, pädagogische und soziale Projekte (z. B. unabhängige Landwirtschaft und Strom-/Wasserversorgung, schulische und berufliche Ausbildung, Straßenkinderprojekte) in Regionen und Ländern, die von Armut, Benachteiligung und fehlenden Entwicklungsperspektiven betroffen sind,
  • Studien und Forschungsvorhaben im Zusammenhang mit selbstbestimmter und selbstorganisierter Bildung (z. B. wissenschaftliche Begleitforschung von pädagogischen Einrichtungen, entwicklungspsychologische Studien oder Untersuchungen zu pädagogischen Konzepten und Methoden),
  • Bildungs- und Öffentlichkeitsarbeit, um den Gedanken einer selbstbestimmten Bildung zu fördern und zu verbreiten (z. B. Weiterbildung von pädagogischem Fachpersonal, Informationsveranstaltungen für Eltern und Interessierte).

 

Dabei werden die Projekte mit bis zu 5000 € jährlich und über eine Dauer von bis zu drei Jahren gefördert.

 

Weitere Informationen unter: Förderung – Stiftung Zukunft bilden

 

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am 26.01.2021 - 12:51 Uhr

Der Landesjugendring Rheinland-Pfalz unterstützt das weltweite Engagement junger Menschen für Klimaschutz, Nachhaltigkeit und soziale Gerechtigkeit.

Es betont die Bedeutung des Pariser Klimaabkommens zur Reduzierung der globalen Erderwärmung sowie der ebenfalls 2015 von den Vereinten Nationen verabschiedeten Agenda 2030 mit den 17 Zielen für nachhaltige Entwicklung (SDGs).

Die SDGs sind rahmengebend für unsere Forderungen. Politiker*innen sollen sich zu diesen Zielen bekennen und sich für deren Umsetzung in allen gesellschaftlichen Bereichen einsetzen.

Der Leitspruch der Agenda 2030 „Leave no one behind!“, also niemanden zurückzulassen, bedeutet: Es reicht nicht, an jeden Menschen zu appellieren, sein individuelles Verhalten zu ändern. Denn wir haben nicht alle die gleichen Voraussetzungen und Chancen, dies auch zu tun. Deswegen muss es darum gehen, genau diese Chancengleichheit herzustellen. Wir müssen die Verhältnisse und Strukturen verändern, damit es allen Menschen möglich ist, nachhaltig zu leben.

Durch die Orientierung an den 17 Zielen der Agenda 2030 nimmt eine zukunftsorientierte Politik das Engagement der jungen Menschen ernst und schafft damit gleichzeitig Strukturen für eine sozial wie ökologisch nachhaltige Jugendarbeit.

Wir brauchen Arbeitsstrukturen und politische Rahmenbedingungen, die nachhaltiges Handeln ermöglichen.

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am 04.07.2023 - 07:37 Uhr

Wir sagen Danke: Der Landesjugendring feierte sein 75. Jubiläum. Großartiges Wetter, spannende Gäste, tolle Beiträge, super Geburtstag! Ein Riesendankeschön an alle, die dieses Fest ermöglicht haben. Wir fühlen uns wahnsinnig motiviert für die Zukunft. Dankeschön!!!! Hier einige Impressionen des Jubiläums:

Fotos: Vanessa Daum und Landesjugendring Rheinland-Pfalz
 

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