
Inhalt
Komplette Seitenliste
am 14.05.2024 - 11:21 Uhr
Die Handreichung dient dazu, häufig aufkommende Fragen in Bezug auf die gemischtgeschlechtliche Unterbringung und die Bereitstellung gemischtgeschlechtlicher Sanitäranlagen auf Jugendreisen zu beantworten und mit existierenden Mythen und Unsicherheiten aufzuräumen.
am 06.07.2023 - 12:22 Uhr
Inhaltlich wird ein multiprofessioneller Einblick in verschiedene Aspekte des Themenfeldes gegeben und durch sieben Module abgedeckt. Die Fortbildung wird im Zeitraum zwischen Oktober 2023 bis Oktober 2024 stattfinden.
Alle weiteren Infos unter:
faX – Fachberatungsstelle
bei sexualisierter Gewalt Kassel
in Stadt und Landkreis Kassel
Untere Karlsstraße 16
34117 Kassel
am 30.03.2022 - 14:30 Uhr
Jugendbildungs-, Freizeit- und Erholungsmaßnahmen gehören zu den wesentlichen Aktivitäten der Jugendverbände. Übernachtet wird in Zelten, Hütten oder festen Unterkünften. Freizeiten zeichnen durch ein abwechslungsreiches Programm und Angebot aus, das die Teilnehmer*innen aktiv mitgestalten. Wichtige Elemente sind z.B. Naturerlebnisse, Ausflüge, (Nacht-)Wanderungen, Lagerfeuer, Werken oder Sport und Spiel.
In den Ferienfreizeiten von Jugendverbänden, Jugendringen und anderen Trägern der Jugendhilfe findet Persönlichkeitsentwicklung auf Grundlage eines Wertefundaments statt. Toleranz und Vielfalt werden gelebt und Kinder und Jugendliche erfahren durch Mitbestimmung im Kleinen, wie sie an der Entwicklung der Gesellschaft teilhaben können. Dadurch unterscheiden sie sich von kommerziellen Angeboten.
Die Angebote stehen allen Kindern, auch denen, die in keinem Verband Mitglied sind, offen.
Die Ferienbörse Rheinland-Pfalz ist ein Gemeinschaftsprojekt des Landesjugendringes Rheinland-Pfalz e.V. mit Unterstützung des Ministeriums für Soziales, Frauen, Kultur und Integration Rheinland-Pfalz.
Für Fragen zu den Angeboten stehen die jeweiligen Veranstalter*innen zur Verfügung.
Online unter: https://www.ferienboerse-rlp.de/
am 16.12.2020 - 15:05 Uhr
Doch nicht alles war schlecht. Unsere Jugendverbände haben so viele Kräfte mobilisiert, eine Kreativität bei der Planung und Durchführung von coronagerechten Maßnahmen an den Tag gelegt, dass es dem Landesjugendring leicht fiel, das Ministerium zu überzeugen, mehr Möglichkeiten zu schaffen um die Verbände zu unterstützen.
Die Maßnahmen der sozialen Bildung wurden ab den Sommerferien auf 4 Euro pro Tag und Teilnehmer*in erhöht, es dürfen nun auch Pädagogische Hilfskräfte für Veranstaltungen ohne Übernachtung bezuschusst werden. Der Betreuungsschlüssel wurde von 7 auf 5 reduziert. Die Mindestteilnahmezahl wurde auf 5 Personen verringert, um auch den kleiner werdenden Gruppen gerecht zu werden.
Gleichzeitig wurde das neue Programm „Stornokosten“ auf den Weg gebracht, um die Verluste der Verbände, bei den Maßnahmen die geplant, gebucht aber nicht stattfinden konnten, abzufedern.
Digitale Veranstaltungen dürfen nun bezuschusst werden. Und auch die digitale Ausstattung der Verbände fand Berücksichtigung mit dem neuen Programm „Digitale Ausstattung“. Pro Projekt konnten bis zu 1000 Euro ohne großen Aufwand beantragt werden um die Jugendarbeit in Rheinland – Pfalz aufrecht erhalten zu können.
Wir bedanken uns sehr herzlich für die tatkräftige Unterstützung des Ministeriums für Familie, Frauen, Jugend, Integration und Verbraucherschutz des Landes Rheinland-Pfalz in diesem Jahr.
am 12.02.2025 - 14:07 Uhr
Für Initiativen, Vereine und Projekte der Kinder- und Jugendarbeit aus dem gesamten Bundesgebiet besteht noch bis zum 31. März 2025 die Möglichkeit, Anträge für die vier Themenfonds des Deutschen Kinderhilfswerkes zu stellen. Ziel der Themenfonds ist die Bekanntmachung der Kinderrechte und die Verbesserung der Lebenswelt von Kindern und Jugendlichen unter dem Aspekt der Mitbestimmung. Anträge können Vereine, freie Träger, Initiativen, Elterngruppen, Kinder- und Jugendgruppen sowie Schülerinitiativen für noch nicht begonnene Projekte stellen. Eine möglichst frühzeitige Antragstellung wird dabei aus arbeitsorganisatorischer Sicht vom Deutschen Kinderhilfswerk sehr begrüßt.
Mit den Themenfonds „Kinderpolitik“, „Kinderkultur“, „Medienkompetenz“ und „Spielraum“ fördert das Deutsche Kinderhilfswerk Projekte, die das demokratische und politische Engagement von Kindern und Jugendlichen unterstützen, deren Mitbestimmung an Prozessen in Jugendeinrichtungen, Schule und Stadtteil ermöglichen, den Zugang zu Medien verbessern bzw. den kompetenten Umgang mit diesen befördern, oder Kinder und Jugendliche bei der kreativen Auseinandersetzung mit für sie relevanten Themen fördern. Ferner sollen Projekte Unterstützung erhalten, die bewegungsfördernde und interessante Spiel- und Bewegungsorte im Wohnumfeld oder auf dem Gelände von Vereinen oder Bildungseinrichtungen schaffen oder der Vernetzung, Sicherung bzw. Rückgewinnung von Spiel-, Sport- und Aufenthaltsmöglichkeiten dienen. Voraussetzung für eine Bewilligung ist auch hier, dass die Kinder und Jugendlichen an der Planung und Durchführung des Projektes aktiv beteiligt werden. Förderanträge können bei überjährigen Projekten und in besonderen Fällen in einer Höhe von maximal 10.000 Euro gestellt werden. Aufgrund des begrenzten Budgets bittet das Deutsche Kinderhilfswerk jedoch darum, nur die notwendigste Förderhöhe zu beantragen, um möglichst vielen Projekten Unterstützung zukommen lassen zu können.
Der Teilnahmeschluss ist der 31. März 2025.
Weitere Informationen unter: Deutsches Kinderhilfswerk.
am 25.10.2024 - 10:35 Uhr
Zu Spielräumen zählen beispielsweise Anlagen von Jugendfarmen oder Abenteuerspielplätzen, Sport- oder anderen Freizeitvereinen, Skateparks, Freizeit- und Familientreffs, aber auch Kita- oder Schulgelände. Bewerben können sich Kinder und Jugendliche selbst, Kinder- und Jugendparlamente, Jugendinitiativen, Schülervertretungen sowie Bürgerinitiativen, Vereine, Stiftungen und gemeinnützige Gesellschaften. Anträge können fortlaufend eingereicht werden zu den folgenden Fristen: jeweils zum 31.03. und zum 30.09. eines Jahres. Die Entscheidung über die Förderung des Antrages erfolgt jeweils bis zum 15.05. und 15.11. eines Jahres. Die Anträge können über die Förderdatenbank des Deutschen Kinderhilfswerks gestellt werden.
Weitere Informationen unter: Deutsches Kinderhilfswerk | Förderfonds Spielraum
am 15.05.2024 - 07:45 Uhr
2025 startet das Bundesprogramm "Demokratie leben!" des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend in die dritte Förderperiode.
Demokratie ist keine Selbstverständlichkeit: Sie muss täglich erlernt, gelebt, gestaltet, geschützt und verteidigt werden. In Zeiten des Anstiegs rechtsextremer, rassistischer und antisemitischer Hetze und Gewalt braucht es in Deutschland eine starke Zivilgesellschaft und eine wehrhafte Demokratie.
Bereits heute setzen sich zahlreiche Initiativen, Vereine und engagierte Menschen für ein vielfältiges, gewaltfreies und demokratisches Miteinander ein. Das Bundesprogramm "Demokratie leben!" fördert zivilgesellschaftliches Engagement auf allen Ebenen des Staates.
"Demokratie leben!" ab 2025
"Demokratie leben!" ist bereits seit 2015 als lernendes Programm konzipiert. Die aktuelle Förderperiode des Bundesprogramms endet am 31. Dezember 2024. Für die dritte Förderperiode (2025 bis 2032) hat das <acronym title="Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend">BMFSFJ das Programm weiterentwickelt und dabei die Ziele und Strukturen neu justiert sowie stärker fokussiert – vor allem mit Blick auf die aktuellen gesellschaftlichen Herausforderungen und auf Grundlage der gewonnenen Erfahrungen aus den bisherigen Förderperioden. Bewährte Ansätze werden gestärkt, weiterentwickelt und gleichzeitig neue erprobt. "Demokratie fördern – Vielfalt gestalten – Extremismus vorbeugen" bleiben die Programmziele.
Ab 2025 fördert das <acronym title="Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend">BMFSFJ weiterhin zivilgesellschaftliches Engagement auf allen Ebenen des Staates. In der dritten Förderperiode wird für einzelne Programmbereiche eine längerfristige Förderung von bis zu acht Jahren ermöglicht.
Das <acronym title="Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend">BMFSFJ unterstützt ab dem Jahr 2025 mehr Vernetzung, Wissensaustausch und bundesweite Qualitätsentwicklung. Daher fördert es die Projektarbeit und zum Beispiel die Entwicklung einer Bundeszentralen Infrastruktur.
Das <acronym title="Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend">BMFSFJ stärkt Kommunen mit der Förderung von Partnerschaften für Demokratie und Bundesländer mit der Unterstützung von Landes-Demokratiezentren zielgerichtet bei ihrem Engagement für eine demokratische, freie und friedliche Gesellschaft.
Mit der Förderung von Innovationsprojekten unterstützt das <acronym title="Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend">BMFSFJ die Entwicklung neuer und kreativer Ideen und Lösungsansätze für aktuelle Fragen der Förderung für Demokratie, Vielfalt und gegen jede Form von Extremismus.
Programmbereiche
- Entwicklung einer Bundeszentralen Infrastruktur
- Partnerschaften für Demokratie
- Landes-Demokratiezentren
- Innovationsprojekte
- Extremismusprävention in Strafvollzug und Bewährungshilfe
Interessenbekundungen im zweiten Quartal 2024 möglich
Im zweiten Quartal 2024 beginnen die Interessenbekundungsverfahren für eine Projektförderung ab 2025. Detaillierte Informationen dazu werden im Programm-Newsletter sowie auf dieser Programmwebsite veröffentlicht.
Das Bundesprogramm wird administrativ von der Regiestelle "Demokratie leben!" des Bundesamtes für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) umgesetzt.
am 12.02.2025 - 14:41 Uhr
Die Projekte werden im außerschulischen Kontext verortet und knüpfen an Themen aus den Bereichen Bildung, Gesundheit oder Kunst an. Es handelt sich um ein regelmäßiges Angebot, das die Kinder und Jugendlichen im Verlauf des Projektes mehrfach in Anspruch nehmen können.
Ein zentrales Ziel ist es, die soziale Teilhabe von sozial und wirtschaftlich benachteiligten Kindern und Jugendlichen zu fördern und damit eine gute Grundlage für deren persönliche Entwicklung zu schaffen. Die Stärkung der Resilienz von Kindern und Jugendlichen in Armutslagen und eine Unterstützung der kognitiven Entwicklung stellen dabei weitere wichtige Anliegen des Förderprogramms dar. Zu diesem Zweck können kommunale Behörden, gemeinnützige Vereine und ehrenamtliche Initiativen jährlich bis zu 5.000 Euro pro Projekt unter Berücksichtigung eines Eigenanteils von mindestens 10 Prozent der Gesamtausgaben des Projekts beantragen.
Für die verwaltungstechnische Umsetzung ist das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung zuständig.
Weiter Informationen unter: Projekte zur Bekämpfung von Kinder- und Jugendarmut . Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung des Landes Rheinland-Pfalz