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Förderung Hauptamtliche Fachkräfte

Für in der Jugendarbeit tätige hauptamtliche pädagogische Fachkräfte gewährt das Land Zuwendungen zu deren Personalkosten. Fachkräfte sind grundsätzlich. Personen mit einer Ausbildung in Sozialpädagogik (FH) oder Sozialarbeit (FH), mit Hochschulabschluss in einem einschlägigen Fachgebiet oder Erzieherinnen und Erzieher. Zu den hauptamtlichen Fachkräften zählen Pädagogische Fachkräfte in Jugendzentren anerkannter freier Träger der Jugendhilfe. Die Förderung erfolgt für deren Tätigkeit als Bezuschussung zu den Personalkosten in Höhe von bis zu 50 v. H.. Die Anträge sind jährlich bis zum 01.03 beim LJA einzureichen.

Näheres zu den Voraussetzungen für eine Bezuschussung ist in 3.2.2 VV-JuFöG geregelt.

- 3.2.2 VV-JuFöG

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Förderung Zukunft bilden - Andrea & Markus Eisel Stiftung

am 12.02.2025 - 14:13 Uhr

Die Stiftung „Zukunft bilden“ fördert Projekte, Forschungsvorhaben und pädagogische Bildungseinrichtungen, die Selbstbildung in den Vordergrund stellen und es Kindern und Jugendlichen ermöglichen nachhaltig und selbstbestimmt lernen und leben zu können.

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Forderungen + Kampagne

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Forderungspapier Klimagerechtigkeit zur Landtagswahlkampagne des Landesjugendringes veröffentlicht

am 26.01.2021 - 12:51 Uhr

Der Landesjugendring Rheinland-Pfalz unterstützt das weltweite Engagement junger Menschen für Klimaschutz, Nachhaltigkeit und soziale Gerechtigkeit.

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Fotogalerie 75. Jubiläum am 23. Juni 2023

am 04.07.2023 - 07:37 Uhr

Wir sagen Danke: Der Landesjugendring feierte sein 75. Jubiläum. Großartiges Wetter, spannende Gäste, tolle Beiträge, super Geburtstag! Ein Riesendankeschön an alle, die dieses Fest ermöglicht haben. Wir fühlen uns wahnsinnig motiviert für die Zukunft. Dankeschön!!!! Hier einige Impressionen des Jubiläums:

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Freistellung und Erstattung von Verdienstausfall

Ehrenamtlich in der Jugendarbeit Tätigen (Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Auszubildende, Beamtinnen und Beamte) werden aktuell max. 70 Euro pro Arbeitstag (bei Vollzeitbeschäftigung, bei Teilzeitbeschäftigung anteilig, maximal der entstandene Verdienstausfall) für insgesamt max. 12 Arbeitstage im Kalenderjahr erstattet, wenn sie ehrenamtlich für eine Maßnahme eines rheinland-pfälzischen Trägers der Jugendhilfe unbezahlt freigestellt worden sind.

Für Freistellung und Erstattung von Verdienstausfall sind die Regelungen des Landesgesetzes zur Stärkung des Ehrenamtes in der Jugendarbeit des Landes Rheinland-Pfalz vom 05.10.2001 und die entsprechende Verwaltungsvorschrift (VV-Ehrenamt) in der aktuellen Fassung beachtlich, wenn das ehrenamtliche Engagement für einen Träger der Jugendhilfe mit Sitz in Rheinland-Pfalz erfolgt

Anträge sind von den Ehrenamtlichen spätestens 2 Monate nach Beendigung der Maßnahme beim LJA einzureichen.

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Freiwilligendienste Rheinland-Pfalz und deutschlandweit stärken

am 09.05.2025 - 12:35 Uhr

Die 118. Vollversammlung fordert die Stärkung der Freiwilligendienste in Rheinland-Pfalz, da diese einen wichtigen gesellschaftlichen Beitrag leisten. Konkret bedeutet das unter anderem kostenfreie ÖPNV-Tickets für Freiwilligendienstleistende, um den Freiwilligendienst attraktiver zu machen und eine Abkehr von der politischen Diskussion um einen sozialen Pflichtdienst beziehungsweise der Wehrpflicht.

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Für ein kindergerechtes Deutschland. Qualitätsstandards für Kinder- und Jugendbeteiligung

am 03.04.2023 - 08:32 Uhr

Hierbei handelt es sich zugleich um eine Erweiterung und umfassende Aktualisierung der im Jahr 2015 erschienenen Broschüre „Für ein kindergerechtes Deutschland. Qualitätsstandards für Beteiligung von Kindern und Jugendlichen“. Der damit angestrebte Impuls zur Weiterentwicklung und Qualifizierung von Beteiligungsformaten mit jungen Menschen ist Teil des „Nationalen Aktionsplans für Kinder- und Jugendbeteiligung“ zur Weiterentwicklung der Jugendstrategie der Bundesregierung.

https://standards.jugendbeteiligung.de/

Quelle: Jugend in Rheinland-Pfalz - Newsletter Februar 2023

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Gegen das Schweigen – Multiplikator*innen-Fahrt zur Gedenkstätte Buchenwald vom 18.-22.09.2023

am 06.07.2023 - 12:53 Uhr

Es sind noch Plätze frei! Für unsere Multiplikator*innen-Fahrt zur Gedenkstätte Buchenwald vom 18.-22.09.2023 können sich Menschen noch bis Mitte August bei uns anmelden.

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Gema

Solidarität ist nicht nur innerhalb der Jugendverbandsarbeit wichtig – sondern auch mit anderen. Beispielsweise mit Künstler*innen im Bereich Musik. Wie ihr wisst ist es hier auch nicht nur Solidarität, sondern geltendes Recht, dass Künstler*innen für ihre Arbeit fair entlohnt werden. Und wie ihr wahrscheinlich auch wisst, ist für die Urheberrechte im Bereich Musik die GEMA zuständig.

Wir als Landesjugendring Rheinland-Pfalz e. V. sind Gesamtvertragspartner für alle Mitgliedsverbände und ihre Untergliederungen in Rheinland-Pfalz. Das heißt, ihr erhaltet besondere Konditionen (ihr spart 20%), wenn ihr Veranstaltungen anmeldet.

Wichtig: Wir melden der Gema unsere Mitgliedsverbände auf LANDESEBENE, nicht alle Einzeluntergliederungen. Wenn ihr Veranstaltungen anmeldet, gebt also bitte immer die Landesebene eures Verbandes an.

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