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Förderprogramm: „Gemeinsam aktiv–Freizeit inklusiv“
am 16.12.2020 - 12:35 Uhr
Förderung & Service
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Förderung Hauptamtliche Fachkräfte
Für in der Jugendarbeit tätige hauptamtliche pädagogische Fachkräfte gewährt das Land Zuwendungen zu deren Personalkosten. Fachkräfte sind grundsätzlich. Personen mit einer Ausbildung in Sozialpädagogik (FH) oder Sozialarbeit (FH), mit Hochschulabschluss in einem einschlägigen Fachgebiet oder Erzieherinnen und Erzieher. Zu den hauptamtlichen Fachkräften zählen Pädagogische Fachkräfte in Jugendzentren anerkannter freier Träger der Jugendhilfe. Die Förderung erfolgt für deren Tätigkeit als Bezuschussung zu den Personalkosten in Höhe von bis zu 50 v. H.. Die Anträge sind jährlich bis zum 01.03 beim LJA einzureichen.
Näheres zu den Voraussetzungen für eine Bezuschussung ist in 3.2.2 VV-JuFöG geregelt.
- 3.2.2 VV-JuFöG
Förderung Zukunft bilden - Andrea & Markus Eisel Stiftung
am 12.02.2025 - 14:13 Uhr
Forderungen + Kampagne
Seit den Sommerferien 2020 veröffentlicht der Landesjugendring Rheinland-Pfalz zu seinen sieben Forderungsthemen (Haltung, Mobilität, Klimagerechtigkeit, Politische Bildung, Wahlalter, Digitalisierung und Förderung) Forderungen, Stellungnahmen und Beiträge. Wir bewerben offensiv über unsere Social Media Kanäle unsere Anliegen und möchten sie gebündelt mit euch teilen:
Forderungspapier Klimagerechtigkeit zur Landtagswahlkampagne des Landesjugendringes veröffentlicht
am 26.01.2021 - 12:51 Uhr
Fotogalerie 75. Jubiläum am 23. Juni 2023
am 04.07.2023 - 07:37 Uhr
Freistellung und Erstattung von Verdienstausfall
Ehrenamtlich in der Jugendarbeit Tätigen (Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Auszubildende, Beamtinnen und Beamte) werden aktuell max. 70 Euro pro Arbeitstag (bei Vollzeitbeschäftigung, bei Teilzeitbeschäftigung anteilig, maximal der entstandene Verdienstausfall) für insgesamt max. 12 Arbeitstage im Kalenderjahr erstattet, wenn sie ehrenamtlich für eine Maßnahme eines rheinland-pfälzischen Trägers der Jugendhilfe unbezahlt freigestellt worden sind.
Für Freistellung und Erstattung von Verdienstausfall sind die Regelungen des Landesgesetzes zur Stärkung des Ehrenamtes in der Jugendarbeit des Landes Rheinland-Pfalz vom 05.10.2001 und die entsprechende Verwaltungsvorschrift (VV-Ehrenamt) in der aktuellen Fassung beachtlich, wenn das ehrenamtliche Engagement für einen Träger der Jugendhilfe mit Sitz in Rheinland-Pfalz erfolgt
Anträge sind von den Ehrenamtlichen spätestens 2 Monate nach Beendigung der Maßnahme beim LJA einzureichen.
Für ein kindergerechtes Deutschland. Qualitätsstandards für Kinder- und Jugendbeteiligung
am 03.04.2023 - 08:32 Uhr
Gegen das Schweigen – Multiplikator*innen-Fahrt zur Gedenkstätte Buchenwald vom 18.-22.09.2023
am 06.07.2023 - 12:53 Uhr