
Inhalt
Für in der Jugendarbeit tätige hauptamtliche pädagogische Fachkräfte gewährt das Land Zuwendungen zu deren Personalkosten. Fachkräfte sind grundsätzlich. Personen mit einer Ausbildung in Sozialpädagogik (FH) oder Sozialarbeit (FH), mit Hochschulabschluss in einem einschlägigen Fachgebiet oder Erzieherinnen und Erzieher. Zu den hauptamtlichen Fachkräften zählen Pädagogische Fachkräfte in Jugendzentren anerkannter freier Träger der Jugendhilfe. Die Förderung erfolgt für deren Tätigkeit als Bezuschussung zu den Personalkosten in Höhe von bis zu 50 v. H.. Die Anträge sind jährlich bis zum 01.03 beim LJA einzureichen.
Näheres zu den Voraussetzungen für eine Bezuschussung ist in 3.2.2 VV-JuFöG geregelt.
- 3.2.2 VV-JuFöG
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Frau Leib-Manz
Telefon 06131 967-428
leib-manz.christina(at)lsjv.rlp.de