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am 01.07.2025 - 06:57 Uhr
In diesem Sonderheft werden Beiträge rund um rechtsextremistische Herausforderungen in der Kinder- und Jugendverbandsarbeit vorgestellt. Inhalte sind die Klarstellung des Mythos Neutralitätsgebot, Einblicke in die aktuelle „Sorge-Studie“, Handlungsempfehlungen, wie eine klare politische Haltung als Jugendverband gezeigt und sich vor rechtsextremen Anfeindungen und Angriffen geschützt werden kann, Wissenswertes zum Thema Antifeminismus und die Klärung der Frage, ob Rechtsextreme ein Recht auf eine Juleica haben.
Weitere Informationen und Download unter: Sonderhefte „Haltung statt Neutralität! - Zum Umgang mit rechtsextremen Anfeindungen der Jugendverbandsarbeit“ | punktum
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Wann wird gesammelt?
Die Jugendsammelwoche findet statt vom 18. bis 30. Oktober 2021. In diesem Zeitraum dürfen sich Jugendgruppen an der Jugendsammelwoche beteiligen. Die Durchführung außerhalb des Sammlungstermins ist nicht gestattet.
Wo darf gesammelt werden?
Überall in Rheinland-Pfalz. Bei Privatpersonen, in Gewerbegebieten, bei Banken, nach dem Gottesdienst vor der Kirche, in der Fußgängerzone...eurer Fantasie sind dabei keine Grenzen gesetzt.
Wer darf mitmachen?
An der Jugendsammelwoche dürfen sich alle Jugendgruppen in Rheinland-Pfalz beteiligen, unabhängig von einer Mitgliedschaft im Landesjugendring.
Welche Werbematerialien stehen zur Verfügung?
Alle Informationen, Downloads und einen Hygieneplan zur Jugendsammelwoche findet ihr hier.
Darf sich eine Schule an der Jugendsammelwoche beteiligen?
Nein. Nach dem rheinland-pfälzischen Schulordnungen ist eine Beteiligung oder Vermittlung der Schule bei der Mitwirkung von Schülern an Sammlungen außerhalb der Schule grundsätzlich nicht zulässig.
Dürfen Jugendliche unter 14 Jahren sammeln gehen?
Jugendliche unter 14 Jahren dürfen nicht aktiv sammeln gehen. Sie können bei der Sammlung unterstützend anwesend sein, wenn mindestens 2 Personen über 14 Jahre dabei sind, wenn die Sammlung bei Helligkeit und in der Öffentlichkeit stattfindet.
Mit Erlaubnisbescheid der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier wird ausnahmsweise zugelassen, dass Jugendliche vom vollendeten 14. bis zum 18. Lebensjahr bis zum Eintritt der Dunkelheit sammeln gehen dürfen, wenn eine Gefährdung der Jugendlichen nicht zu befürchten ist und jeweils zwei Jugendliche zusammen sammeln gehen.
Welche Sammelunterlagen gibt es?
Es gibt Sammellisten und Spendenquittungen. Die Sammellisten sind durchlaufend nummeriert und dürfen nicht kopiert werden.
Dürfen Sammellisten kopiert werden?
Nein. Die Sammellisten sind durchlaufend nummeriert und dürfen nur im Original verwendet werden. Reichen eure Unterlagen vor Ort nicht aus, könnt ihr weitere Sammelunterlagen in der Geschäftsstelle des Landesjugendringes (Tel. 06131/960205) anfordern.
Dürft ihr euch ohne Sammellisten an der Jugendsammelwoche beteiligen?
Nein. Eine Beteiligung an der Jugendsammelwoche ist nur mit einer originalen Sammelliste zulässig.
Was muss in die Sammelliste eingetragen werden?
Alle grauen Felder der Sammelliste müssen von euch ausgefüllt werden. Jede Spende muss in die Sammelliste eingetragen werden. Verwendet zur Eintragung in die Sammellisten bitte keinen Bleistift, sondern nur Kugel- oder Tintenschreiber. Aufgrund der aktuellen Situation raten wir von der Namenseintragung und einer Unterschrift der Spenderin/des Spenders ab.
Wer bekommt eine Spendenquittung?
Bittet eine Spenderin/ein Spender um eine Spendenquittung, könnt ihr diese selbst ausstellen. Dazu füllt ihr einfach alle grauen Felder des Formulars aus.
Wie erfolgt die Abrechnung der Jugendsammelwoche?
Wenn eure Sammlung abgeschlossen ist, tragt ihr die Gesamtsumme in die Abrechnungsunterlagen ein. Gebt alle Sammellisten (ob benutzt oder unbenutzt) an den Landesjugendring zurück. Die Abrechnung erfolgt bargeldlos.
Wie wird der Sammelerlös verwendet?
Was kann eure Jugendgruppe mit ihrem Sammelanteil finanzieren?
Ihr könnt mit eurem Sammelanteil kaufen oder durchführen, was immer ihr wollt.
Wohin wird der Sammelanteil des Landesjugendringes überwiesen?
Den Sammelanteil des Landesjugendrings überweist ihr bitte auf unser Spendenkonto bei der Bank für Sozialwirtschaft, IBAN: DE61550205000008605601, SWIFT/BIC: BFSWDE33MNZ. Als Verwendungszweck gebt ihr bitte eure Sammlungsnummer (steht auf dem Abrechnungsformular), den Namen eures Jugendverbandes und Ort der Sammlung an.
Wie wird der Sammelanteil des Landesjugendringes verwendet?
Mit dem Sammelanteil des Landesjugendringes werden Projekte der Mitgliedsverbände und den Landesjugendringes unterstützt. Auch euer Jugendverband freut sich, wenn ihr sammelt, denn ein Teil des Geldes geht an die Landesstelle eures Verbandes, sofern dieser Mitglied im Landesjugendring ist. Die Jugendsammelwoche fördert außerdem Projekte, die auch über die Grenzen von Rheinland-Pfalz hinausgehen. Weitere Infos dazu hier.
Kann meine Jugendgruppe einen eigenen Projektantrag stellen?
Ja. Vorausgesetzt die Jugendgruppe gehört zu einem der Mitgliedsverbände des Landesjugendringes. Alle Informationen zur Projektförderung findet ihr hier.
Schirmherrin unserer Sammlung ist Ministerpräseidentin Malu Dreyer.
am 03.04.2023 - 08:37 Uhr
Im Fokus der vierten Erhebung stehen die Veränderungen des Lebens Jugendlicher und junger Erwachsener drei Jahre nach Ausbruch der Pandemie. Die Studie JuCo IV bietet jungen Menschen eine Möglichkeit, aus ihrem Alltag zu berichten und ihre Bedarfe zum Ausdruck zu bringen.
Die Erhebung wird vom Forschungsverbund „Kindheit – Jugend – Familie in der Corona-Zeit“ umgesetzt. Der Forschungsverbund setzt sich zusammen aus dem Institut für Sozial- und Organisationspädagogik an der Stiftung Universität Hildesheim und dem Institut für Sozialpädagogik und Erwachsenenbildung an der Universität Frankfurt. Entstanden sind bisher die bundesweiten Studien JuCo I, II und III zu den Erfahrungen und Perspektiven von jungen Menschen während der Corona-Maßnahmen sowie die bundesweite Studie KiCo zu den Erfahrungen und Perspektiven von Eltern und ihren Kindern während der Corona-Maßnahmen.
Die Befragung wurde Ende Februar beendet. Wann mit ersten Ergebnissen der Befragung zu rechnen ist, bleibt offen, aber das Forschungsteam möchte mit den Ergebnissen schnell in die Öffentlichkeit gehen.
Weitere Informationen unter: https://www.uni-hildesheim.de/neuigkeiten/erste-ergebnisse-der-bundesweiten-studie-juco-iii-veroeffentlicht-1/
Quelle: Deutscher Bundesjugendring (abgerufen am 06.03.2023)
am 30.03.2022 - 13:51 Uhr
Die diesjährige Europawoche in Rheinland-Pfalz hat folgende Schwerpunktthemen:
- 2022 Europäisches Jahr der Jugend
- 75 Jahre Rheinland-Pfalz im Herzen Europas
- 60 Jahre Partnerschaft zwischen Rheinland-Pfalz und Burgund-Franche-Comté
- Die EU und Afrika – Nachbarn und Partner
Die Staatskanzlei kann ausgewählte europapolitische Veranstaltungen und Projekte in der Europawoche (30. April bis 9. Mai 2022) mit Informationsmaterialien und – im Rahmen ihrer Möglichkeiten – auch finanziell unterstützen. Anträge hierfür sollten spätestens zum 8. April 2022 vorliegen.
Förderanträge können bis zum 31. Oktober 2022 eingereicht werden.
am 10.06.2022 - 10:01 Uhr
Öffentliche Sicherheit ist nicht allein Aufgabe der Polizei, sondern sie braucht jede Einzelperson: In einer aufmerksamen Nachbarschaft, als Nothelfende, als Zeug*in einer Straftat oder als Person, die sich um das Opfer kümmert. Helfen erfordert Mut, die Gleichgültigkeit zu überwinden. Mut aus dem Nichtstun auszubrechen und zu handeln. Mut zur Kommunikation und Kontakt mit anderen Helfenden. Helfen bedeutet dabei nicht unbedingt das aktive Eingreifen in eine Situation, sondern auch das Handeln aus der Distanz. Von niemanden wird verlangt, sich heldenhaft gegen den oder die Täter*innen zu stellen. Zu groß ist die Gefahr, selbst Opfer zu werden. Für den Preis für Zivilcourage sind nicht Leichtsinn und Draufgängertum, sondern besonnenes Handeln und Helfen in Notsituationen gefragt.
Vorschläge sind Mittels der bereitgestellten Formulare unter
https://kriminalpraevention.rlp.de/de/unsere-themen/wettbewerbe/preis-fuer-zivilcourage/ einzureichen.
Die Auswahl der auszuzeichnenden Personen erfolgt durch eine Jury unter dem Vorsitz von Frau Staatsekretärin Nicole Steingaß.
Die Preisverleihung erfolgt durch Minister Roger Lewentz am 7. Dezember 2022 in Mainz. Die Preisträger*innen erhalten neben einer Urkunde und einer Skulptur auch einen Geldpreis in Höhe von mindestens 500 Euro pro Person. Vorschläge werden immer bis zum 30. September für das laufende Jahr entgegengenommen.
Später eingereichte Bewerbungen werden automatisch im Folgejahr berücksichtigt.
Der Vorstand

Leonie Hein (Vorsitzende) / DGB-Jugend
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Neomi Albrecht (Stellvertretende Vorsitzende)
Hauptberuflich: Bildungsreferentin der Landjugend RheinhessenPfalz

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am 16.02.2023 - 09:59 Uhr
am 14.05.2024 - 12:02 Uhr
Wir zeigen die rechtlichen Rahmenbedingungen auf, ebenso wie Fördermöglichkeiten, nennen Ansprechpersonen und Zuständigkeiten und geben methodische Tipps. Beispiele zu gelungenen Partizipationsprojekten in Rheinland-Pfalz sollen Impulsgeber sein. Und natürlich dürfen auch entsprechende Literaturhinweise nicht fehlen.
Diese Website ist vom Ministerium für Familie, Frauen, Kultur und Integration im Rahmen der Landesjugendstrategie JES!- Jung. Eigenständig. Stark., mit der in Rheinland-Pfalz die eigenständige Jugendpolitik umgesetzt wird, in Auftrag gegeben worden.
Da die Beteiligung junger Menschen immer bedeutender wird und zugleich von Veränderungen lebt, soll auch diese Website Veränderungen aufgreifen und stetig wachsen. Bei Hinweisen, Ergänzungen, Änderungen z.B. von Ansprechpersonen oder speziellen Informationswünschen, wenden Sie sich bitte direkt an die Redaktion bei medien.rlp - Institut für Medien und Pädagogik e.V., unter: kontakt@jungbeteiligen-rlp.de.
Grundsätze der Beteiligung
Beteiligung zielt darauf, Kinder und Jugendliche darin zu unterstützen, sich politisch und gesellschaftlich Gehör zu verschaffen. Es gilt Prozesse zu initiieren, die sicherstellen, dass junge Menschen Einfluss auf Entscheidungsprozesse nehmen können. Es geht darum, Einfluss auf das persönliche Lebensumfeld zu haben und sich eingebunden zu fühlen.
Beteiligung betrifft somit immer auch Politik, Verwaltung und andere Erwachsene. Denn es braucht die Bereitschaft, sich auf die Anliegen der jungen Menschen einzulassen und mit ihnen in den Dialog zu treten, um gemeinsam nach guten Lösungen zu suchen. Zentral ist, dass ihre Einschätzungen und Wünsche in Entscheidungsprozesse einfließen und dort Berücksichtigung finden.
Deshalb setzt sich das Ministerium für Familie, Frauen, Kultur und Integration Rheinland-Pfalz dafür ein, Beteiligungsmöglichkeiten für junge Menschen an politischen, planerischen und zukunftsorientierten Entscheidungs- und Gestaltungsprozessen, die ihr Lebensumfeld betreffen, landesweit weiterzuentwickeln und nachhaltig zu stärken.
Über die Homepage sollen Anregungen zur Stärkung der Beteiligung von Kindern und Jugendlichen in unterschiedlichen Handlungsfeldern gegeben werden.
Mehr zu Qualität von Beteiligungsprozessen
- Beteiligung knüpft an kindliche sowie jugendliche Lebenswelten an. Die Interessen der jungen Menschen sind somit Ausgangspunkt der Aktivtäten.
- Die Teilnahme beruht auf den Grundsätzen der Freiwilligkeit, Eigenverantwortlichkeit und dem Expertentum der Kinder und Jugendlichen in eigener Sache.
- Die Ausgestaltung von Beteiligungsprozessen erfolgt zielgruppenbezogen und differenzsensibel. Hinsichtlich von Zugängen, Inhalten und Methodik wird deshalb nach Kindern und Jugendlichen unterschieden. Vielfalt findet in Bezug auf unterschiedliche Aspekte Berücksichtigung.
- Beratung, Anleitung und Begleitung müssen durch Fachkräfte und/oder geschulte Ehrenamtliche gesichert sein – aber „ohne Dominanz der Erwachsenen“.
- Beteiligung muss auf realistische Umsetzungsperspektiven zielen, inhaltlich und zeitlich. Es soll tatsächlich etwas verändert oder gestaltet werden können. Beteiligungsprozesse zielen nicht nur auf junge Menschen, sondern binden relevante Entscheidungsträger immer wieder strategisch ein, um sicherzustellen, dass Ergebnisse aufgegriffen werden.
Weiterführende Links zu Beteiligungsstandards:
am 10.06.2022 - 09:58 Uhr
Der Weiterbildungspreis 2022 berücksichtigt insbesondere die Herausforderungen für Weiterbildungsangebote als Folge der Corona-Pandemie. Ziel des diesjährigen Weiterbildungspreises ist es, besondere Leistungen und Formate sichtbar zu machen, mit denen Einrichtungen reagiert haben, um Weiterbildungen weiter anbieten zu können, Zielgruppen anzusprechen oder den Kontakt zu den Lernenden aufrecht zu erhalten.
Für den Weiterbildungspreis 2022 können sich Weiterbildungsveranstaltungen sowie weitere Aktivitäten mit Weiterbildungscharakter bewerben, die auf die Herausforderungen der Corona-Pandemie mit innovativen Ansätzen beispielsweise in den Bereichen der Netzwerkarbeit, Zielgruppenansprache, Professionalisierung in der Weiterbildung, Medieneinsatz oder Ausbau von Medienkompetenz reagiert haben.
Alle Informationen gibt es hier: www.weiterbildungspreis.rlp.de
Jugendpolitische Vertretungsarbeit braucht Partnerschaft
Kooperationsorganisationen
Neben der Mitarbeit in einer Vielzahl an Außenvertretungen in verschiedensten Gremien auf Bundes- und Landesebene kooperiert der der Landesjugendring mit folgenden Organisationen:
Neben der Mitarbeit in einer Vielzahl an Außenvertretungen in verschiedensten Gremien auf Bundes- und Landesebene kooperiert der der Landesjugendring mit folgenden Organisationen:
Ministerium für Bildung und Wissenschaft RLP
Landeszentrale für politische Bildung
Jugendserver RLP
