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Die auf Landesebene anerkannten Jugendverbände können in Abhängigkeit von den für das Vorjahr nachgewiesenen Aktivitäten auf Antrag eine Verwaltungspauschale erhalten. Diese Zuwendung besteht aus einem Grundbetrag und einem an der Zahl der geförderten Maßnahme orientierten Zuschlag. Durch diese Einzelförderung werden Personal- und Sachkosten von Landes- oder Bezirksgeschäftsstellen für deren organisatorische und verwaltende Tätigkeiten bezuschusst.

- 5. VV-JuFöG

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Frau Leib-Manz
Telefon 06131 967-428
leib-manz.christina(at)lsjv.rlp.de

Infomaterial

Beantragung des Geschäftsstellenzuschusses gem. Nr. 5 VV-JuFöG (docx)

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Beantragung des Geschäftsstellenzuschusses gem. Nr. 5 VV-JuFöG (pdf)

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Verwendungsnachweis Kosten- und Finanzierungsplan (docx)

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Verwendungsnachweis Kosten- und Finanzierungsplan (pdf)

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